wir haben hier hin und wieder Gerichte, die in keinem Schreiben eine Bankverbindung erkennen lassen.
In einem Verfahren haben wir z.B. einen Beweisbeschluss erhalten, wonach unser Mandant als Beklagter aufgefordert wird für zu ladende Zeugen einen Vorschuss in Höhe von 300 € zu zahlen.
Nur wohin? Klar, ich kann jetzt bei Gericht anrufen und nachfragen.
Aber in der Sache hat uns das Gericht nunmehr eine Ausschlussfrist gesetzt. Wenn wir nicht zahlen, dann eben keine Zeugen.
Jetzt zum ersten Mal nennt uns das Gericht auch eine Bankverbindung.
Gibt es da ähnliche Erfahrungen mit nicht angegebenen Bankverbindungen seitens des Gerichts?
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