Hallo, ich habe folgende Frage und zwar steht im Beschluss:
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 1.700,00 € und der Gegenstandswert für den Vergleich auf 2.340,00 € festgesetzt.
Wie rechne ich nun ab? 1,3 VG + 1,2 TG aus 1.700,00 € und die 1,0 EG aus 2.340,00 €? Oder muss ich nach § 15 III VV RVG abrechnen? Wenn ja, wie sieht die Abrechnung dann aus?
Danke!!!!!
Höchstwert?
- Liesel
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15 III ist schon mal gut.
Vorschlag?
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Unter "Mehrvergleich" findet sich zu diesem Thema hier schon eine ganze Menge.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Du kriegst keinesfalls drei Verfahrensgebühren, sondern nur die ersten beiden von dir genannten, und die musst du abgleichen nach 15 III; gleiches gilt für die Einigungsgebühr. Bei der TG musst du gucken, ob der Mehrvergleich Gegenstand der Verhandlung war oder nicht.
Grüße - sansibar
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- Liesel
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Wenn über den nicht anhängigen Wert erörtert wurde, ja. Bei einer reinen Protokollierung erhälst du die TG nur aus den 1.700,00 Euro.
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