Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
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Hat diesen Antrag schon jemand elektronisch nach dem neuen § 829a ZPO gestellt? Hessen soll da fortschrittlich/vorbildlich sein.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Loki
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Hallo Pfueb-Profis!
Unglaublich aber wahr, ich muss jetzt meinen allerersten (!) Unterhaltspfueb machen. Keine Ahnung, wo mein Chef das Mandat aufgetan hat. Wir machen (zum Glück ) kein FamR.
Es geht um rückständigen und laufenden Unterhalt. Fülle ich da nur Seite 4 (dynamisierter U.) aus oder auch auf Seite 3 (Unterhaltsrückstand)? Die Jugendamtsurkunde weist keine Verzinsung aus. Also ohne?
Unglaublich aber wahr, ich muss jetzt meinen allerersten (!) Unterhaltspfueb machen. Keine Ahnung, wo mein Chef das Mandat aufgetan hat. Wir machen (zum Glück ) kein FamR.
Es geht um rückständigen und laufenden Unterhalt. Fülle ich da nur Seite 4 (dynamisierter U.) aus oder auch auf Seite 3 (Unterhaltsrückstand)? Die Jugendamtsurkunde weist keine Verzinsung aus. Also ohne?
- Geniesserin
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Wenn du Rückstand und laufenden Unterhalt für die Mandantschaft eintreiben willst, dann müssen beide Seiten ausgefüllt werden, ohne Zinsen. Denk bei dem dynamischen dran, als Anfangsmonat den kommenden Monat nach Antragstellung (alles davor gehört zu Rückstand) und einen Endmonat (entsprechend den Altersstufen) anzugeben und - sofern die Kinder jung sind - ggf. auch die weiteren Alterstufen ausfüllen.Loki hat geschrieben:
Es geht um rückständigen und laufenden Unterhalt. Fülle ich da nur Seite 4 (dynamisierter U.) aus oder auch auf Seite 3 (Unterhaltsrückstand)? Die Jugendamtsurkunde weist keine Verzinsung aus. Also ohne?
Falls es mehrere Kinder sind, habe ich das im letzten Fall so gemacht, dass ich für jedes Kind Seite 3 und 4 ausgefüllt habe und das entsprechend drüber geschrieben habe. Hatte gut funktioniert.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Liesel
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Kommt drauf an, wie das tituliert ist. Wenn der Titel mit Erreichen des 18. LJ endet, dann ja.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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erster Versuch eines Pfübs mit dem Formular
600,00 Hauptforderung
24,45 Verfahrenskosten
72,50 Gerichtsvollzieherkosten
-----------------------------
696,00 Gesamtsumme
also ich komm da auf 696,95 €
rundet das immer auf volle Euro ab?
600,00 Hauptforderung
24,45 Verfahrenskosten
72,50 Gerichtsvollzieherkosten
-----------------------------
696,00 Gesamtsumme
also ich komm da auf 696,95 €
rundet das immer auf volle Euro ab?
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Hallo...
Ich würde ganz gerne Umsatzsteuer beim Finanzamt pfänden. Hab mir das Formular jetzt genau angeschaut. Ich bin der Meinung, dass Punkt C nur die Einkommenssteuer und die Kfz-Steuer enthält. Das sehe ich doch richtig oder? Muss ich die Umsatzsteuer dann unter Sonstiges mit reinnehmen? Steh grad auf´n Schlauch.
Ich würde ganz gerne Umsatzsteuer beim Finanzamt pfänden. Hab mir das Formular jetzt genau angeschaut. Ich bin der Meinung, dass Punkt C nur die Einkommenssteuer und die Kfz-Steuer enthält. Das sehe ich doch richtig oder? Muss ich die Umsatzsteuer dann unter Sonstiges mit reinnehmen? Steh grad auf´n Schlauch.
Hallo Zusammen,
beim letzten ZV Seminar habe ich gelernt, den Pfüb immer im Parteibetrieb zustellen zu lassen = sprich die Zustellung wird selbst veranlasst. Nun habe ich das auch immer schön gemacht und hatte nie Probleme. Bis jetzt. Heute schreibt mir doch die Kreissparkasse folgendes:
"Die Pfändung wurde uns per Post zugestellt. Gemäß § 840 Abs. 2 ZPO wurde die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nicht in die Zustellurkunde aufgenommen. Auch im Hinblick auf die Forderungspfändung / Kurt Stöber 15. Auflage Rdn. 633 ergibt sich keine Rechtspflicht bei Postzustellung die Drittschuldnererklärung schriftlich abzugeben."
So, und was nun? Ich hatte den GVZ mit der Zustellung an Schuldner und Drittschuldner beauftragt. War der Pfüb nun für die Katz? Kann ich noch irgendetwas machen?
Danke im Voraus
beim letzten ZV Seminar habe ich gelernt, den Pfüb immer im Parteibetrieb zustellen zu lassen = sprich die Zustellung wird selbst veranlasst. Nun habe ich das auch immer schön gemacht und hatte nie Probleme. Bis jetzt. Heute schreibt mir doch die Kreissparkasse folgendes:
"Die Pfändung wurde uns per Post zugestellt. Gemäß § 840 Abs. 2 ZPO wurde die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nicht in die Zustellurkunde aufgenommen. Auch im Hinblick auf die Forderungspfändung / Kurt Stöber 15. Auflage Rdn. 633 ergibt sich keine Rechtspflicht bei Postzustellung die Drittschuldnererklärung schriftlich abzugeben."
So, und was nun? Ich hatte den GVZ mit der Zustellung an Schuldner und Drittschuldner beauftragt. War der Pfüb nun für die Katz? Kann ich noch irgendetwas machen?
Danke im Voraus