Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Wir waren in zwei Verfahren (AG gegen AN) vor dem Arbeitsgericht tätig. Eines betraf eine Forderung des AG gegen den AN, das andere war eine Kündigungsschutzklage + Entgeltforderung des AN gegen den AG.
Nach insgesamt 3 Gerichtsterminen wurde nun ein Vergleich geschlossen mit dem beide Verfahren erledigt wurden. Nun meine Frage:
Wie rechne ich das am besten ab?
Wenn ich mich nicht irre, bekommen wir ja in Verfahren A eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr aus dem festgesetzten Streitwert für Verfahren A + Auslagen etc. sowie, im Verfahren B, ebenso eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr aus dem festgesetzten Streitwert für Verfahren B + Auslagen. Weiter bekommen wir dann noch eine Einigungsgebühr aus dem festgesetzten Vergleichswert.
Aber wie lege ich die beiden Rechnungen über Datev an?
Mache ich da in beiden Akten jeweils eine Rechnung mit Verfahrens- und Terminsgebühr sowie 0,5 Einigungsgebühr aus Vergleichswert
oder
mache ich nur in einer Angelegenheit eine 1,0 Einigungsgebühr aus dem Vergleichswert und lass dann bei der anderen Akte die Vergleichsgebühr weg?
Wie macht ihr das denn? Hattet ihr schon mal so einen Fall?
Wäre für eure Hilfe sehr dankbar
Abrechnung 2 Verfahren, 1 Vergleich
Spontan, aber ohne rechtliche Grundlage würde ich urteilen, dass für beide Verfahren eine 1,0 Einigungsgebühr anfällt, es ist gar nicht vorgesehen die Einigungsgebühr zu teilen. Außerdem ist keine Kostengrundentscheidung aufgeführt, ist im Vergleich über die Kostenverteilung gesprochen worden?
Schöne Grüße aus Bamberg
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- Pepsi
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DAS hatte ich jetzt gerade auch
Es kommt darauf an: Waren denn Termine in den beiden Verfahren getrennt vor dem Vergleich oder wurde das schon vorher immer zusammen verhandelt?
Also grundsätzlich bekommst du in jedem Verfahren die VG nach dem jew. SW, weil die Verfahren ja gerichtsanhängig sind. Bei außergerichtlich mit verglichenen Ansprüchen wäre das anders.
Die TG kommt m.E. darauf an, ob es immer nur Termine zusammen gab, dann würde ich die TG nach dem addierten SW nehmen
und die EG gibts in der Tat nur einmal nach dem addierten SW
Es kommt darauf an: Waren denn Termine in den beiden Verfahren getrennt vor dem Vergleich oder wurde das schon vorher immer zusammen verhandelt?
Also grundsätzlich bekommst du in jedem Verfahren die VG nach dem jew. SW, weil die Verfahren ja gerichtsanhängig sind. Bei außergerichtlich mit verglichenen Ansprüchen wäre das anders.
Die TG kommt m.E. darauf an, ob es immer nur Termine zusammen gab, dann würde ich die TG nach dem addierten SW nehmen
und die EG gibts in der Tat nur einmal nach dem addierten SW
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vielen dank für eure Antworten
Es gab getrennte Gerichtstermine in den jeweiligen Verfahren.
Pepsi, hast du dann in der einen Rechnung einen Verweis gemacht, dass die Einigungsgebühr bereits in der anderen Sache erhoben oder wie hast du die Rechnungen erstellt?
Es gab getrennte Gerichtstermine in den jeweiligen Verfahren.
Pepsi, hast du dann in der einen Rechnung einen Verweis gemacht, dass die Einigungsgebühr bereits in der anderen Sache erhoben oder wie hast du die Rechnungen erstellt?
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Das Problem hatte ich nicht, weil es bei mir nur eine Akte gibt
Hm, dann weiß ich ehrlich gesagt aus dem Stehgreif nicht genau, wie das abzurechnen ist mit den TG. Aber mein Bauch sagt, dass du letztendlich nur eine TG aus dem addierten Wert bekommst.
Hm, dann weiß ich ehrlich gesagt aus dem Stehgreif nicht genau, wie das abzurechnen ist mit den TG. Aber mein Bauch sagt, dass du letztendlich nur eine TG aus dem addierten Wert bekommst.
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Also es gab insgesamt 3 Termine, 2 im Verfahren A und 1 im Verfahren B.
Der Vergleich wurde dann allerdings nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen.
Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen
Dann doch jeweils eine TG oder?
Der Vergleich wurde dann allerdings nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen.
Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen
Dann doch jeweils eine TG oder?
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Lies mal ABs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 RVG Du bekommst doch die TG auch für einen schriftlichen Vergleich, also würde ich sagen nur eine TG aus dem Gesamtwert.