ich habe mal eine Frage in eigener Sache. Vielleicht weiß das ja zufällig jemand
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Darf der Arbeitgeber, wenn vertraglich vereinbart ist, dass ein pauschaler Zuschuss zu den Kosten für die Monatskarte (Zug) in Höhe von 110,00 € vereinbart ist (nicht der tatsächliche Wert der Fahrkarte), diese Pauschale im Krankheitsfall oder bei Urlaub entsprechend kürzen? Also zum Beispiel bei einer Woche Krankheit um den der Woche entsprechenden Wert. Das wurde bislang nie so gemacht, auf einmal ist es aber so. Es gibt aber nur Monatskarten. Man kann also nicht Wochenkarten kaufen, wenn man weiß, dass man Urlaub in dem Monat hat. Und wenn man krank wird, hat man die Monatskarte ja auch bereits gekauft. Also mir leuchtet nicht ein, warum das so rechtens sein sollte.
Für Hinweise und oder Erklärungen wäre ich dankbar.
LG Ayla