Habe heute von einer Bekannten was gehört, das kann ich nicht glauben.
Folgender Fall:
Ein Paar möchte ein Haus kaufen (zu je 1/2). Sie sind nicht verheiratet, planen aber, dies in den nächsten Jahren irgendwann zu tun.
Im Grundbuch würden jetzt natürlich Frau x und Herr y zu je 1/2 eingetragen.
So, jetzt hat besagte Bekannte gehört, dass nochmals die selben Notar- und Gerichtskosten anfallen, wenn sie geheiratet haben und die Grundbucheintragung von Frau x auf Frau y ändern wollen.
Die Gebühr wären 1,5 % vom Kaufpreis ????
Jetzt klärt mich doch mal bitte auf .... was würde eine spätere (zwingend erforderliche???) Grundbuchberichtigung kosten?
Da ich keinen Wert habe, würde mir der § voll und ganz reichen. (Ich will Euch ja auch nicht zu sehr strapazieren
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)