...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Laura27
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#1
09.10.2013, 12:17
Hallo,
ich habe folgende Streitwerte die festgesetzt werden:
Verfahren 2.378,55 €
Vergleich 3.146,55 €
Meine Frage: Wird die Gebühr für den Vergleich zu der Verfahrens- und Terminsgebühr hinzugerechnet? Also dann statt 2.378,55 € Verfahrens- und Terminsgebühr 5.525,10 € oder wird die Gebühr für den Vergleich nicht hinzugerechnet?
LG
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
09.10.2013, 12:28
So einfach ist das nicht. Wenn der Vergleichswert höher ist, als der Verfahrenswert, dann wurde entweder ein nicht anhängiger Gegenstand mitverglichen (bei Dir 1.232 EUR) oder es wurde sich überhaupt nur über einen nicht anhängigen Gegenstand verglichen.
Die Abrechnung eines Mehrvergleichs wurde im Forum reichlich durchexerziert. Dazu bitte 1. Suchfunktion nutzen, ggf. 2. Abrechnungsvorschlag einstellen, 3. auf Kommentare warten.