Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1
07.10.2013, 14:40
Hallo,
Kindesunterhaltssache, nicht anhängig
Parteien haben sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt, dessen Inhalt vollstreckbar sein soll.
Wie schaffe ich die Vollstreckungsvoraussetzungen? Eine Vollstreckungsklausel setzt mir ja dort keiner drauf
Danke und LG
Naylu
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tobik9
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#2
07.10.2013, 14:47
Meines Erachtens muss der Vergleich notariell beurkundet werden. Der Schulder unterwirft sich dann der ZV in dieser Urkunde. Nur dann kann man vollstrecken.
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sansibar
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
07.10.2013, 17:00
Am schnellsten - und günstigsten - durch eine Jugendamtsurkunde.
Grüße - sansibar
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