erstmal möchte ich ein großes Lob an dieses Forum richten. Tolle Beiträge, super Erklärungen.. mir wurde schon so manches Mal Licht ins Dunkle durch dieses Forum gebracht. Bin nämlich noch nicht so lange hier unterwegs.
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Der Schuldner zahlt nicht...
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Ich habe den GV mit der Einholung der VA beauftragt. Nach Wochen habe ich eine Nachricht vom GV erhalten, worin er schreibt:
"Die ZV wurde gem. Art. 13 Abs. 2 GG i. V. m. § 758a ZPO vorläufig eingestellt. Der Schuldner konnte mehrfach nicht angetroffen werden und auf Mitteilungen reagierte dieser ebenfalls nicht. Es wird angeregt, die Durchführung des Verfahrens auf Abnahme der VA gem. § 802c ZPO zu beantragen (Verhaftungsauftrag)."
Nun habe ich mir den Antrag auf Abnahme der VA gem. § 802c ZPO durchgelesen. U. a. soll ich ja da den Haftbefehl beifügen. Den einzigen Haftbefehl den ich habe ist von 03.02.1998. Der bringt mir ja nun so gar nichts mehr, oder?
Was muss ich denn jetzt machen? Irgendwie muss ich ja an einen aktuellen neuen Haftbefehl rankommen. Den muss ich sicherlich irgendwie beantragen, aber wie?
Freue mich über Auskunft. Danke.