Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier folgende Situation: Die Zwangsvollstreckung per Pfüb (Bankkonto) ist eingeleitet. Nunmehr ist die HV inklusive Zinsen beglichen worden, ZV Kosten nicht. Der Stand der Pfändung ist der, dass der Antrag gestellt ist und die Gerichtskosten bezahlt sind.
Was muss ich nun tun? Es geht mir in diesem speziellen Fall nicht um Höflichkeit, aber korrekt soll es in jedem Fall sein: Der Schuldner weiß noch nichts von der Pfändung, also auch noch nicht von den Kosten. Ich weiß auch noch nicht, was mir der Gerichtsvollzieher für die Zustellung berechnen wird.
Ich kann aber ja kaum abwarten, bis ich von denen eine Kostenrechnung erhalte - dann ist das Konto ja vier Wochen außer Betrieb. Muss ich jetzt warten, bis ich vom Drittschuldner höre und dann die Sache ruhend stellen? Wie handhabt ihr das?
Beste Grüße
Lore
Forderung großteils gezahlt, Kontopfändung läuft
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Wenn der Pfüb noch nicht erlassen wurde, schickst Du am besten eine korrigierte Seite 3 und eine aktuelle Forderungsaufstellung an das Gericht. AZ: vorher erfragen.
Danke für die Antwort.
Ok, das ist schon mal eine gute Idee, wenn das Gericht noch nicht so weit ist. Aber es ändert ja nichts am eigentlichen Problem (des Schuldners). Das Konto wird gesperrt und ich kann ihm nicht sagen, wieviel ich insgesamt von ihm bekomme.
Ok, das ist schon mal eine gute Idee, wenn das Gericht noch nicht so weit ist. Aber es ändert ja nichts am eigentlichen Problem (des Schuldners). Das Konto wird gesperrt und ich kann ihm nicht sagen, wieviel ich insgesamt von ihm bekomme.
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Wieso möchtest Du dem Schuldner sagen, wieviel noch offen ist? Das erfährt er doch spätestens, wenn das Konto dicht ist. Und dann braucht er nur zahlen und das Konto ist wieder offen.
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Dann braucht er nur zahlen ist gut, samsara. Er hat die HF doch schon gezahlt. Es geht um die danach entstandenen Kosten.
Gegen Übernahme unserer Gebühren und einen GVZ-Vorschuss von 50 EUR vom SC erkläre ich den PfÜB für erledigt. Hat bisher immer gereicht, eventueller Überschuss wurde dann an den SC erstattet.
Gegen Übernahme unserer Gebühren und einen GVZ-Vorschuss von 50 EUR vom SC erkläre ich den PfÜB für erledigt. Hat bisher immer gereicht, eventueller Überschuss wurde dann an den SC erstattet.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Wenn der Beschluss noch nicht in der Zustellung ist, könnte man ihn auch vorher noch abfangen und sich vom Schuldner NUR die RA-Gebühren zahlen lassen, das fänd ich fairer.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Dann braucht er nur zahlen ist gut, samsara. Er hat die HF doch schon gezahlt. Es geht um die danach entstandenen Kosten
Das einzig Richtige ist, den Pfüb wg. der Restforderung zu erlassen. Bei Rücknahme kann es Probleme wg. der Kosten geben, da die Grundlage dafür wegfällt (hat mir mal ein Rechtspfleger erklärt).
@autotextkönigin: das klingt gangbar. Aber Bist du sicher, dass das zulässig ist? Immerhin verlange ich ja erstmal mehr als mir zusteht.
@sansibar: Gerichtskosten habe ich schon bezahlt, die möchte ich auch ersetzt. Außerdem würde ich auch nur ungern mein druckmittel ganz aus der Hand geben
@samsara: das sehe ich auch so
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Bist Du den Schuldner anschreibst, ihm mitteilst, dass noch der Betrag x zzgl. Kosten von ca. xy offen steht und der Schuldner irgendwann mal zahlt, kann der Pfüb längst erlassen sein. Und dann?
Der Pfüb ist dann bestimmt erlassen; der Gerichtskostenvorschuss ist seit 10 Tagen gezahlt. Ich kann ja dem Drittschuldner erklären, das bereits ein Teil geleistet ist. Das ist ja nicht das Ding. Aber unabhängig davon ist ja das Konto erstmal gesperrt. Egal für welche Summe.