Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dany1981
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#1
30.09.2013, 12:14
Hallo,
folgender Fall:
Gegen einen Schuldner hat unser Mandant eine Forderung aus unerlaubter Handlung. Schuldner bezieht jetzt Rente. 962,00 € und hat grad mal Fixkosten von knapp 200,00 € mtl. Ehefrau geht entweder noch arbeiten, hat vor 3 jahren noch 1.800 € netto mtl. gehabt. Schuldner will auf keinen Fall zahlen. Würde jetzt seine Rente pfänden, hab ich nur noch nie gemacht. Wo trag ich das beim Pfüb denn genau ein? Sollte ich außerdem noch die Ehefrau rausrechnen lassen und die alten Daten hernehmen? Wie stell ich das Ganze am Einfachsten an?
Danke schon mal
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"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Cindi
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#2
30.09.2013, 12:23
Auf S. 3 des Formulars den Drittschuldner, sprich Rentenversicherer eintragen mit Adresse und auf S. 4 B ankreuzen (Versicherungsträger). Auf S. 7 ff musst Du dann eventuell abzusetzende Beträge eintragen wie z.B. Taschengeldanspruch gegen Ehefrau pp.
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Dany1981
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#3
30.09.2013, 12:32
danke cindi.
die Ehefrau ist sehr vermögend und hat wahrscheinlich mehr Rente wie er...ist das von vorteil?
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Anahid
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#4
30.09.2013, 12:42
Auf jeden Fall die Frau als Unterhaltsberechtigte rausrechnen lassen. Dafür auf S. 1 "Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten" ankreuzen und dann auf Seite 7 das dritte Kästchen ausfüllen und Begründung angeben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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#5
10.10.2013, 11:40
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