Forderungsaufstellung Übertrag in Pfüb-Formular

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Frau Cindy
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#1

18.09.2013, 15:31

:wink1

Möglich, dass ich mich gerade ein bissel doof anstelle.

Ich versuche, meine Kosten aus dem FoKo in den Pfüb zu übertragen. Wie um Himmels Willen muss ich denn meine festgesetzten Kosten im FoKo anlegen, damit die auch als festgesetzte Kosten im Pfüb ausgewiesen werden? Bislang hatte ich die immer unter Neben-/Kostenforderung angelegt und dann Rechtsanwaltskosten ausgewählt. Aber dann zieht mir das DATEV die als vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung in den Pfüb.

:thx
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
rosinante
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#2

18.09.2013, 15:38

Hallo Frau Cindy,
wenn ich festgesetzte Kosten buche, mache ich das immer unter Punkt 7 im Forderungskonto. Dann erscheinen sie auch demgemäß im Pfüb
Katharina80
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#3

18.09.2013, 15:43

Hast Du es mal versucht als Hauptforderung und unter sonstiger Anspruch anzulegen?
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Frau Cindy
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#4

18.09.2013, 15:48

Katharina80 hat geschrieben:Hast Du es mal versucht als Hauptforderung und unter sonstiger Anspruch anzulegen?
Das zieht er als Hauptforderung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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Loki
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#5

18.09.2013, 16:32

rosinante hat geschrieben:Hallo Frau Cindy,
wenn ich festgesetzte Kosten buche, mache ich das immer unter Punkt 7 im Forderungskonto. Dann erscheinen sie auch demgemäß im Pfüb
"Punkt 7" gibt es bei Datev leider nicht.

Hallo Cindy,

ich denke, dafür gibt es noch keine Lösung. Das Problem habe ich auch. Vielleicht kommt mit den nächsten Updates etwas Neues dazu (so wie man seit dem letzten Update bei "Kosten der Zwangsvollstreckung" ein Häkchen machen kann, damit sie im Pfueb richtig übernommen werden)

LG :wink2
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Frau Cindy
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#6

18.09.2013, 16:34

Loki :huepf

Heißt also, ich darf das bis zum Update händisch machen. :roll: Vorsorglich werde ich dann DATEV mal eine Mail schicken. Und ich dachte schon, es liegt an mir. :pfeif
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#7

19.09.2013, 08:25

Ja, schick mal ein Mail. Die haben ja mal gesagt, je öfter die Beschwerdemails bekommen, desto schneller gehen die das jeweilige Problem auch an. Wir sind bestimmt nicht die einzigen, die das derzeit per Tastatur ausfüllen. :(
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Anahid
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#8

19.09.2013, 08:53

Loki hat geschrieben:Wir sind bestimmt nicht die einzigen, die das derzeit per Tastatur ausfüllen. :(
Die Erfahrung hab ich bei DATEV leider nicht gemacht. Denn wenn ich mich über irgendwas dort beschwert habe, hieß es immer, dass ich die einzige bin, die ein solches Problem meldet. Der unwahrscheinlich gute Service gekuppelt mit diesem unwahrscheinlich guten Programm hat mich dazu bewogen, darauf zu bestehen, dass ich hier wieder RAM kriege :twisted:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Frau Cindy
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#9

19.09.2013, 11:57

Oja Anahid, dass kenne ich auch. Letztens durfte ich mir anhören, dass das andere Kanzleien genauso wollten, wie ich es nicht will. Und beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass andere Kanzleien eine derart unlogische Programmierung gewünscht haben. :roll: Na, ich habs mit auf meine Wunschliste schreiben lassen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. :mrgreen:
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Stephen Jay Gould
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#10

19.09.2013, 16:09

Hallo Ihr :wink1

Ich habe da auch so ein kleines Problem, ich habe jetzt eine Monierung bekommen :evil: und muss jetzt die besagte Seite 3 (bin ich hier richtig dafür??) ausfüllen da eine Aufstellung nicht genügt (super!) obwohl nur eine Forderung besteht aus einem Urteil (unsere eigenen Kosten gegen Mandant...). Da ist das Problem denke ich noch nicht so groß aber ich habe hier noch eine "tolle" Angelegenheit, mit 2 Urteilen und jeweils gesplitteten Zinsen, wie soll ich das bitte in dem Formular unterbringen? Hat da jemand eine Ahnung, wäre super auch wenns die Frage ähnlich schon gab dann bitte ein Verweis dorthin ... :oops:

DANKE !! :thx

Liebe Grüße!
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