Öfter mal was neues, neuer Anwalt im Büro, der gleich in der früh eine Gebührenfrage hat
![Überrascht :-o](./images/smilies/icon_surprised.gif)
Er möchte gern wissen, welche gesetzlichen Gebühren er für folgende 2 Sachen jeweils ansetzen kann:
- Einholung einer Exporterlaubnis (Ausfuhr von Kunstgegenständen)
- Bearbeitung / Erledigung der Ausfuhranmeldung
Seiner Angabe nach 2 verschiedene Angelegenheiten
Ich gestehe, ich habe keine Ahnung, wo ich anfange. Normale Zivilsache? Irgendwas Vewaltungstechnisches? Wie gesagt: keine Ahnung, ich habe sowas noch nie gehabt
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Danke schonmal für Gedanken / Ideen und Denkanstöße
LG
Conny