Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zara-July
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#1
06.09.2013, 10:35
Hallo Ihr Lieben,
ich glaube die Antwort ist so einfach, dass ich hier nichts finden kann
Wir haben soeben einen Auftrag zur Terminsvertretung erhalten. Rechne ich diese Gebühren nach altem oder neuem Recht ab, wenn der Klageauftrag beim Verfahrensbevollmächtigten bereits vor dem 31.07. vorgelegen hat?
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sansibar
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#2
06.09.2013, 10:38
Ich denke, eure Gebühren fallen entsprechend eurem Auftrag an.
Grüße - sansibar
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niva
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#3
06.09.2013, 10:49
würde ich auch so sehen.
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Anahid
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#4
06.09.2013, 12:13
Zunächst würde ich den beiden zustimmen.
Die Frage ist eher, was vereinbart ist? Wenn Ihr eine Gebührenteilung eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts vereinbart habt, dann wären z.B. die Gebühren nach altem Recht zu nehmen, da der HBV ja nur diese geltend machen kann bei seinem Mandanten.
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Zara-July
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#5
06.09.2013, 15:17
Wir machen keine Gebührenteilung. Wir rechnen wie ein Terminsvertreter ab (3401/3402).
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Anahid
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#6
09.09.2013, 09:11
Dann ist es neues Recht, wie sansibar und niva richtig geschrieben haben
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Zara-July
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