![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
folgender Sachverhalt:
wir (Firma) haben mehrere Vollstreckungsbescheide gegen eine Firma X, die ihren Geschäftssitz in einem angemieteten Büro hat. Mittlerweile haben wir, da der Geschäftsführer nie anzutreffen war und auch dem Termin zur Abgabe der EV ferngeblieben ist, zu den VBs Haftbefehle gegen den Geschäftsführer.
Die Gerichtsvollzieherin meint, sie könne nix machen, wenn sie ihn nicht antrifft. Sie geht da immer mal wieder sporadisch vorbei.
Gibt es nicht eine Möglichkeit, den Geschäftsführer an seinem Wohnsitz verhaften zu lassen? Die GVin sagt, das geht nicht.