Huhu Ihr Lieben,
brauche dringend Hilfe.... und zwar haben wir Klage mit PKH eingereicht wg. Ausgleichsansprüche vor dem FamG
Es erging ein Termin ( beide Pateien ordnungsgemäß vertreten und anwesend ) Es erging ein Versäumnisbeschluss wonach die Gegnerin verurteilt wird all unsere in der Klage aufgeführten Anträge zu zahlen & die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Nun meine Frage bekomme ich für den Versäumnisbeschluss eine 3105 also die 0,5 Gebühr oder die normale 1,2
Terminsgebühr 0,5 oder 1,2 ? Hilfe
- choclate23
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