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Ich habe in einer OWi-Sache eine Gebüherndiskussion mit der RSV.
Wir rechnen in OWi-Sachen immer 80 % der Höchstgebühren ab, was die RSV regelmäßig natürlich nicht zahlen
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Die RSV schrieb:
Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den Kriterien des § 14 RVG handelt es sich in diesem alltäglichen Bußgeldverfahren um eien Verkehrsordnungswidrigkeit, die in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen ist. Beispielhaft dürfen wir auf LG Braunschweig, JurBüro 2008, 367; LG Dresden v. 03.06.2009, jurion-url 324562; LG Hannover, RVGreport 2008, 182; LG Koblenz, JurBüro 2008, 144; LG München, JurBüro 2008, 249, verweisen.
Ich habe mir die Rechtsprechung durchgelesen, trifft alles eigentlich zu
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Tja, wie schüttel ich mir denn was aus dem Ärmel, um wenigstens die Mittelgebühren rauszuschlagen?
Jemand Erfahrung/Ideen?
LG Ayla