![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
ich bräuchte bitte Hilfe bei der Abrechnung folgender GmbH-Sache:
Gesellschafter einer GmbH haben in einer Urkunde folgende Beschlüsse gefasst:
- Kapitalerhöhung um 2,2 Millionen
- Euro-Umstellung
- Zusammenlegung zweier Geschäftsanteile
- Firmenänderung,
natürlich jeweils mit entsprechender Satzungsänderung.
Jetzt stellt sich die Frage nach dem Geschäftswert, Addition oder nicht:
1. Version
Wert: 2,2 Millionen gem. §§ 97, 108, 105 GNOtKG
oder
2. Version
Wert: 2,2 Millionen gem. §§ 97, 108,105 GNotKG (Kapitalerhöhung)
+ Wert: 30.000,00 € (für Euro-Umstellung + Zusammenlegung + Firmenänderung =
mehrere Änderung der Satzung ohne bestimmten Geldwert) gem. § 109 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. c)
Gesamtwert: 2.230.000,00 €
Ist als Wert der Handelsregisteranmeldung dann derselbe Wert wie bei der Beurkundung des
Beschlusses zugrundezulegen?
Vielen Dank sagt crazyreno