Wir beurkunden eine Vorsorgevollmacht in der eine Betreuungsverfügung enthalten ist. Zusätzlich wird eine gesonderte Urkunde hinsichtlich einer Patientenverfügung beurkundet.
Wäre meine Abrechnung so richtig?
Vorsorgevollmacht:
Vollmacht mit Betreuungsverfügung
Nr. 21200 KV 1,0 Beurkundungsverfahren
Geschäftswert nach § 98 -Vollmacht 45.000,00 €
Geschäftswert nach §§ 97, 36 Abs. 2, Abs. 3
Betreuungsverfügung 5.000,00 €
Summe nach 35 Abs. 1 50.000,00 €
Auslagen
Nr. 32001 KV Dokumentenpauschale – Papier (s/w) 12 Seiten
Nr. 32005 KV Auslagenpauschale Post- und Telekommunikation
Nr. 32014 KV 19 % Umsatzsteuer
Patientenverfügung:
Nr. 24101 KV Fertigung eines Entwurfs Mindestgebühr 60,00 €
Geschäftswert nach § 36 Abs. 3 5.000,00 €
Auslagen
Nr. 32001 KV Dokumentenpauschale – Papier (s/w)
Nr. 32005 KV Auslagenpauschale Post- und Telekommunikation
Nr. 32014 KV 19 % Umsatzsteuer
Finde in den Büchern nichts darüber, dass eine Patientenverfügung gesondert beurkundet wird.
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