Hallo ihr Lieben!
Und wieder habe ich eine Frage: Folgender Sachverhalt. Wir waren für X in einem selbstständigen Beweisverfahren tätig. Daraufhin haben wir eine Klage entworfen und diese im Entwurf mit Vorschussrechnung (vor dem 01.08.) an X übersendet. Die Klage ging am 07.08., also nach dem Kostenmodernisierungsgesetz raus. Das Gericht erhält damit natürlich die GK in Höhe des neuen Kostenmodernisierungsgesetzes. Wie verhält sich das jetzt allerdings mit unseren Gebühren? Erhöhen sich diese auch, da wir die Klage nach dem 01.08. eingereicht haben? Ich steh da auf dem Schlauch...
Vielen Dank schon mal für Eure Mithilfe!
Vorschussrechnungen...
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... das sind dann die Fälle, wo am Ende die Prozessbevollmächtigten nach verschiedenen Tabellen abrechnen.