Meine Kollegin aus dem Notariat ist im Urlaub und ich soll jetzt was vorbereiten und ich habe überhaupt keinen Plan. und die Suchfunktion hat mich leider jetzt noch mehr verwirrt, als das sie mir geholfen hätte.
Die GmbH hat ihren Sitz von der Straße xyz Nr. 3 in die Nr. 8 verlegt.
Muss ich jetzt einen Gesellschafterbeschluss mit HR-Anmeldung machen? Oder nur eine HR-Anmeldung? Und hoffentlich muss da nirgends die Kostenberechnung zwingend drauf (meine GNotK-Kenntnisse beschränken sich einzig und alleine darauf, dass es das jetzt gibt)?
Sitzverlegung GmbH - nur andere Hausnummer
Hallo Niva,
es reicht aus, wenn der GF eine HR-Anmeldung unterzeichnet, in der die Änderung der Geschäftsanschrift angemeldet wird:
"Die Geschäftsanschrift der Firma ..............GmbH hat sich geändert:
Die Geschäftsräume befinden sich mit sofortiger Wirkung in ......................; dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG.“
Ein Gesellschafterbeschluss ist nicht erforderlich.
Der Geschäftswert beträgt lt. Diehn "Das neue Notarkostenrecht" 5.000,00 € nach § 105 Abs. 5. Abgerechnet wird meiner Meinung nach 24102, aber da lasse ich mich gerne berichtigen.
es reicht aus, wenn der GF eine HR-Anmeldung unterzeichnet, in der die Änderung der Geschäftsanschrift angemeldet wird:
"Die Geschäftsanschrift der Firma ..............GmbH hat sich geändert:
Die Geschäftsräume befinden sich mit sofortiger Wirkung in ......................; dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG.“
Ein Gesellschafterbeschluss ist nicht erforderlich.
Der Geschäftswert beträgt lt. Diehn "Das neue Notarkostenrecht" 5.000,00 € nach § 105 Abs. 5. Abgerechnet wird meiner Meinung nach 24102, aber da lasse ich mich gerne berichtigen.
- niva
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Dann ist dann eine ganz normale Unterschriftbeglaubigung, richtig? Muss die Kostenberechnung da wirklich drauf? Wenn das nicht nötig ist, kann das dann auch meine Kollegin machen, wenn sie zurück ist.
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Genau, einen Entwurf mit U-Beglaubigung und die Kostenrechnung muss nicht mit auf die Urkunde.
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Nr. 24102 ist richtig, ebenso der Wert 5.000,00 Euro. Zu beachten ist aber die Mindestgebühr von 30,00 Euro.
Daneben gibt es noch die Gebühr Nr. 22114 (0,3, höchstens 250,00 Euro) - hier 15,00 Euro.
Die Kostenrechnung gehört nicht mehr auf die Urkunde, § 19 Abs. 6 GNotKG.
vgl. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=119&t=66160
Daneben gibt es noch die Gebühr Nr. 22114 (0,3, höchstens 250,00 Euro) - hier 15,00 Euro.
Die Kostenrechnung gehört nicht mehr auf die Urkunde, § 19 Abs. 6 GNotKG.
vgl. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=119&t=66160