Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lucy Planlos
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#1

07.08.2013, 18:11

Sorry..ich steh auf dem Schlauch....

machts gebührentechnisch was aus, wenn wir MV und VB gegen 2 Schuldner beantragt und erhalten haben (bis gebühr 3308 VV RVG)? Gibts da ne Erhöhung wie wenn mehrere Auftraggeber am Start sind?
Boah ist das heiß hier... :wink2
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Liesel
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#2

07.08.2013, 18:19

Bei gesamtschuldnerischer Haftung gibts keine Erhöhung.
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#3

08.08.2013, 22:45

Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.
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#4

09.08.2013, 09:20

Wäre mir neu.
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#5

09.08.2013, 09:42

Ich habe es gemacht wie Liesel.

Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.
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#6

09.08.2013, 10:17

Charline hat geschrieben:Ich habe es gemacht wie Liesel.

Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.
Was denn nun?

Im Mahnverfahren werden die Gebühren durch das Gericht berechnet. Mir ist es noch nie untergekommen, daß bei Gesamtschuldnern 2 x die 3308 festsetzt wurde.
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#7

09.08.2013, 10:33

Zweite Chefin hat geschrieben:Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.

Sorry meine die Meinung von "Zweite Chefin"

Entschuldige...
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Anahid
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#8

09.08.2013, 12:24

Ich schließ mich der Meinung von Liesel an. Mehrere Schuldner als Gesamtschuldner lösen nicht mehrfach die 3308 aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

09.08.2013, 12:37

Ich kann der Argumentation von Zweite Chefin auch nicht folgen: Entweder die Schuldner haben reagiert, dann beantrage ich keinen VB, oder ich beantrage ihn. Das ist in meinen Augen kein Argument für ein mehrfaches Abrechnen der Gebühr.
Grüße - sansibar
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tiko73

#10

09.08.2013, 20:02

Man berechnet ja auch nicht 2 x die 3100 wenn man gegen 2 Beklagte klagt :-)
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