Sorry..ich steh auf dem Schlauch....
machts gebührentechnisch was aus, wenn wir MV und VB gegen 2 Schuldner beantragt und erhalten haben (bis gebühr 3308 VV RVG)? Gibts da ne Erhöhung wie wenn mehrere Auftraggeber am Start sind?
Boah ist das heiß hier...
Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern
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Bei gesamtschuldnerischer Haftung gibts keine Erhöhung.
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Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.
Ich habe es gemacht wie Liesel.
Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.
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Was denn nun?Charline hat geschrieben:Ich habe es gemacht wie Liesel.
Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.
Im Mahnverfahren werden die Gebühren durch das Gericht berechnet. Mir ist es noch nie untergekommen, daß bei Gesamtschuldnern 2 x die 3308 festsetzt wurde.
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Zweite Chefin hat geschrieben:Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.
Sorry meine die Meinung von "Zweite Chefin"
Entschuldige...
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Ich schließ mich der Meinung von Liesel an. Mehrere Schuldner als Gesamtschuldner lösen nicht mehrfach die 3308 aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich kann der Argumentation von Zweite Chefin auch nicht folgen: Entweder die Schuldner haben reagiert, dann beantrage ich keinen VB, oder ich beantrage ihn. Das ist in meinen Augen kein Argument für ein mehrfaches Abrechnen der Gebühr.
Grüße - sansibar
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