Hallo an alle!
Eheleute sind zu je 1/2 Eigentümer an einem Grundstück.
Die Ehefrau möchte ihren Anteil auf den Ehemann übertragen.
Bin ich hier mit meinen Gedanken richtig, dass dies die Überlassung (entweder entgeltlich oder unentgeltlich) darstellt?
So würde sich der Geschäftswert nach § 46 berechnen. Ich frage mich aber nun, ob ich hier den gesamten Wert ansetze oder nur die Hälfte, da ja nur der 1/2 Anteil übertragen wird. Weiß hier schon jemand einen Rat?