Liebe Mitglieder, irgendwie stehe ich etwas auf den Schlauch und benötige eure Hilfe.
Ich habe einen Haftbefehl vom 24.08.2012 (Auf Antrag der Gläubiger wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO zu erzwingen) vorliegen.
Ich habe damals Antrag auf Wiederholung der eV gestellt, da einige Angaben nicht ausreichend waren. Ich konnte leider nur (bis heute) nie den Haftbefehl vollstrecken, da der Schuldner unbekannt verzogen war. Jetzt habe ich ihn wieder. Leider weiß ich jetzt nicht, ob der Haftbefehl noch vollstreckt werden kann, da die eigentliche eV vom 13.04.2010 ist. Demnach könnte ich ja eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Ich möchte aber dem ganzen aus dem Weg gehen, da der GV den Schuldner bestimmt wieder nicht antrifft und das ganze von vorne los geht. Ganz zu schweigen von den Kosten.
Mit dem mir vorliegenden Haftbefehl wäre es wesentlich einfacher. Wisst ihr ob dies möglich ist? Hat sich die Vollstreckung gemäß der neuen Reform auch verändert? Mir ist dies nicht bekannt. In meinem Lehrgang wurde nur von der Vermögensauskunft und Pfüb sowie Durchsuchung gesprochen.
Hilfe so viele Fragen zu einer Angelegenheit!!
Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis
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Hallöle, ich brauch mal bitte Eure Hilfe: (wenn mein Posting hier falsch ist, dann bitte gerne verschieben)
Muss in einer Sache eine Durchsuchungsanordnung machen und hab mir auf http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf" target="blank das Formular gesucht. Anscheinend kann man das Formular nicht online ausfüllen - weiß jemand Rat? Will die Dinger doch nicht alle per Hand ausfüllen... ;o)
Wieso werden denn nun die Schuldner zur Durchsuchungsanordnung gehört? Dann hat die Durchsuchung ja gar keinen Überraschungseffekt mehr und die Schuldner können alle wertvollen Sachen mal eben schnell beim Nachbarn einlagern ... Neuerdings muss man da Gründe angeben, warum eine Anhörung nicht stattfinden soll... ich will die alte ZV wiederhaben.
Was geb ich dann als Grund an, wieso der Schuldner zur Durchsuchung nicht angehört werden soll???
Muss in einer Sache eine Durchsuchungsanordnung machen und hab mir auf http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf" target="blank das Formular gesucht. Anscheinend kann man das Formular nicht online ausfüllen - weiß jemand Rat? Will die Dinger doch nicht alle per Hand ausfüllen... ;o)
Wieso werden denn nun die Schuldner zur Durchsuchungsanordnung gehört? Dann hat die Durchsuchung ja gar keinen Überraschungseffekt mehr und die Schuldner können alle wertvollen Sachen mal eben schnell beim Nachbarn einlagern ... Neuerdings muss man da Gründe angeben, warum eine Anhörung nicht stattfinden soll... ich will die alte ZV wiederhaben.
Was geb ich dann als Grund an, wieso der Schuldner zur Durchsuchung nicht angehört werden soll???
Lg,
Manulein
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Wo liegt nur mein Fehler?
Ich habe das Formular für die Abnahme der Vermögensauskunft und ZV verwendet. Darin habe ich angekreuzt:
Auf der ersten Seite zur Übersichtlichkeit: Pfändung gem 803, Auskunft gem 755, VA gem 807 und 802c, Auskunft gem 802l und eine Vorpfändung gem 845
Innen dann noch Haftbefehl beantragt, wenn er fernbleibt. Und ausdrücklich nochmal 802c.
Jetzt kriege ich eine Rechnung mit der Info, daß ZV vorläufig eingestellt wurde, weil der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde.
Oder hebt das Kreuz bei 807 den 802c auf? Das kann ich jedoch so nicht herauslesen... oder überlese ich etwas?
Und warum braucht der GVZ den Schuldtitel, wenn er ihn schon hat?
edit: Ich habe den Fehler gefunden! Ich habe vergessen zu schreiben, daß Abnahme nach 802 beantragt wird, wenn die Voraussetzungen des 807 nicht geschaffen werden können.
Ich habe das Formular für die Abnahme der Vermögensauskunft und ZV verwendet. Darin habe ich angekreuzt:
Auf der ersten Seite zur Übersichtlichkeit: Pfändung gem 803, Auskunft gem 755, VA gem 807 und 802c, Auskunft gem 802l und eine Vorpfändung gem 845
Innen dann noch Haftbefehl beantragt, wenn er fernbleibt. Und ausdrücklich nochmal 802c.
Jetzt kriege ich eine Rechnung mit der Info, daß ZV vorläufig eingestellt wurde, weil der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde.
Ich habe doch den 802c beantragt, indem ich ihn angekreuzt habe... dachte ich.Es wird angeregt, die Durchführung des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu beantragen.
Schuldtitel - nebst Anlagen - liegt vor, wird hier noch benötigt!
Oder hebt das Kreuz bei 807 den 802c auf? Das kann ich jedoch so nicht herauslesen... oder überlese ich etwas?
Und warum braucht der GVZ den Schuldtitel, wenn er ihn schon hat?
edit: Ich habe den Fehler gefunden! Ich habe vergessen zu schreiben, daß Abnahme nach 802 beantragt wird, wenn die Voraussetzungen des 807 nicht geschaffen werden können.
Zuletzt geändert von aculita am 18.07.2013, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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- nephele
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Ich verstehe das so: Du wolltest, dass der GVZ zum Schuldner geht und pfändet bzw. ggf. VA abnimmt. Nun teilt dir der GVZ mit, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde.
Für 802c lädt der GVZ den Schuldner - normalerweise - in seine Geschäftsräume. Das regt er an. Warum er das nur anregt und nicht direkt durchführt (weil von dir beantragt) weiß ich nicht. Ein kurzes Telefonat bringt sonst sicher Klarheit.
Ich denke die Aussage wegen dem Schuldtitel soll dir nur sagen, dass er vorliegt und der GVZ diesen noch benötigt (für 802c und ggf. Eintragungsanordnung).
So würde ich das ganze nun interpretieren.
Für 802c lädt der GVZ den Schuldner - normalerweise - in seine Geschäftsräume. Das regt er an. Warum er das nur anregt und nicht direkt durchführt (weil von dir beantragt) weiß ich nicht. Ein kurzes Telefonat bringt sonst sicher Klarheit.
Ich denke die Aussage wegen dem Schuldtitel soll dir nur sagen, dass er vorliegt und der GVZ diesen noch benötigt (für 802c und ggf. Eintragungsanordnung).
So würde ich das ganze nun interpretieren.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Danke nephele! Ich schaue mal, ob ich ihn einfach erreiche und wir das Ganze telefonisch zusammen hinbekommen, was ich will und was er darf.
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Ich schieb meine Frage einfach nochmal hoch ...manulein hat geschrieben:Hallöle, ich brauch mal bitte Eure Hilfe: (wenn mein Posting hier falsch ist, dann bitte gerne verschieben)
Muss in einer Sache eine Durchsuchungsanordnung machen und hab mir auf http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/" target="blank ... gesamt.pdf das Formular gesucht. Anscheinend kann man das Formular nicht online ausfüllen - weiß jemand Rat? Will die Dinger doch nicht alle per Hand ausfüllen...
Wieso werden denn nun die Schuldner zur Durchsuchungsanordnung gehört? Dann hat die Durchsuchung ja gar keinen Überraschungseffekt mehr und die Schuldner können alle wertvollen Sachen mal eben schnell beim Nachbarn einlagern ... Neuerdings muss man da Gründe angeben, warum eine Anhörung nicht stattfinden soll... ich will die alte ZV wiederhaben.
Was geb ich dann als Grund an, wieso der Schuldner zur Durchsuchung nicht angehört werden soll???
Weiß jemand dazu etwas????
Lg,
Manulein
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du hast RAM, da sind die Formulare hinterlegtMuss in einer Sache eine Durchsuchungsanordnung machen und hab mir auf http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/" target="blank ... gesamt.pdf das Formular gesucht. Anscheinend kann man das Formular nicht online ausfüllen - weiß jemand Rat? Will die Dinger doch nicht alle per Hand ausfüllen...
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Jetzt müssen wir uns hier mal anschließen:
Wir wollen wissen, ob ein Schuldner (Brandenburg) die EV bzw. die VA abgegeben hat. Wie und wo fragen wir da jetzt an? Die EV noch beim AG am Wohnsitz des Schuldners und die VA online beim Vollstreckungsportal? Welche Kosten fallen denn hier nun tatsächlich an (4,50 € auch bei Negativauskünften?) und wie wird nun bezahlt (Paypal, Kreditkarte)? Das Vermögensverzeichnis selbst, kann ich das dann abrufen oder kriege ich nur die Daten und muss dann den GVZ beauftragen?
Fragen über Fragen ... Trotzdem schonmal
Wir wollen wissen, ob ein Schuldner (Brandenburg) die EV bzw. die VA abgegeben hat. Wie und wo fragen wir da jetzt an? Die EV noch beim AG am Wohnsitz des Schuldners und die VA online beim Vollstreckungsportal? Welche Kosten fallen denn hier nun tatsächlich an (4,50 € auch bei Negativauskünften?) und wie wird nun bezahlt (Paypal, Kreditkarte)? Das Vermögensverzeichnis selbst, kann ich das dann abrufen oder kriege ich nur die Daten und muss dann den GVZ beauftragen?
Fragen über Fragen ... Trotzdem schonmal