Hallo,
ich hab mal ne Frage an die erfahrenen Refas hier. Ich bin leider gerade erst mit der Ausbildung fertig geworden und noch nicht so weit.
Ich habe bisher lediglich in Deutschland und in der Schweiz vollstreckt.
Jetzt hab ich aber einen Fall, in dem der Schuldner in F sitzt.
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Rechtsbeistand in F benötige um zu vollstrecken und woher ich weiß, was die Vollstreckung kostet (allgemein)? Gibt es auch da Tabellen nach Streitwert etc.?
In diesem Fall beträgt mein Streitwert EUR 1.100,00.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
ZV in Frankreich
- Mietzemau
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Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
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de heilige Glaskugel...
...*oooohm*
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ich selbst habe noch nicht ins Ausland vollstreckt, aber vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh" target="blank ... der-EU.pdf
http://ec.europa.eu/civiljustice/public" target="blank ... der_de.pdf
Frankreich/Deutschland haben ein bilaterales Vollstreckungsabkommen, dort können deutsche Titel vollstreckt werden. Dein Titel braucht dazu den extra Vermerk "Europäischer Vollstreckungstitel", den du beim erlassenden Gericht einfach beantragen kannst: ".. übergeben wir den Titel xy und beantragen, diesen gemäß Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments für vollstreckbar zu erklären"
Dass die Schuldner die Kosten tragen, gilt meines Wissens nur für Deutschland, Österreich, Italien und Spanien). In allen anderen EU-Staaten bleibts am Gläubiger hängen.
Such dir eine deutschsprachige Kanzlei vor Ort und frage einfach nach, was an Kosten entstehen würde![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh" target="blank ... der-EU.pdf
http://ec.europa.eu/civiljustice/public" target="blank ... der_de.pdf
Frankreich/Deutschland haben ein bilaterales Vollstreckungsabkommen, dort können deutsche Titel vollstreckt werden. Dein Titel braucht dazu den extra Vermerk "Europäischer Vollstreckungstitel", den du beim erlassenden Gericht einfach beantragen kannst: ".. übergeben wir den Titel xy und beantragen, diesen gemäß Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments für vollstreckbar zu erklären"
Dass die Schuldner die Kosten tragen, gilt meines Wissens nur für Deutschland, Österreich, Italien und Spanien). In allen anderen EU-Staaten bleibts am Gläubiger hängen.
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Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
![Bild](http://smileys.chatsmileys.de/sm_fairytale_rapunzel3.gif)
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