Danke Adora Belle für deine Antwort.
Unser Mdt. hat VKH bewilligt bekommen, nach dem HKÜ, beantragt durch die Zentrale Behörde in Bonn. Wir wurden ihm beigeordnet und vertreten seine Interessen vor dem Fam.Gericht Frankfurt. So, nun hat er keine Fahrkarten..das wäre ja einfach, er fährt mit seinem Auto. Von Lettland, über Polen nach Deutschland und muss hier übernachten, weil er dann seine Kinder wieder zurückbekommt. (HKÜ-Kindesentführungsverfahren).
Meine Frage ist, wie beantrage ich für ihn, ihm die REisekosten zu erstatten. Er ist ja erst die 1/2 der Strecke gefahren. Klar, ich rechne die Währungen alle um in Euro. Aber bekommt er dann ebenfalls diese Km-Pauschale? oder bloß die bezahlten Benzinkosten erstattet, zzgl Hotel, weil er auch die Herausgabe der Kinder bis heute (heute sollen die Kinder übergeben werden) wartet?
Beantrage ich, ihm die Kosten zu erstatten und lasse das Gericht das ganze rechnen?
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