Jep, 2. Klasse Deutsche Bahn.
Wenn er kommen will, soll er den Antrag stellen. Wenn er nicht kommen will, würde ich nochmal den Versuch unternehmen, das abzuklären. Oder er erscheint eben einfach nicht. Das ist doch lächerlich - Reisekosten von mindestens 500 EUR für einen 5-Minuten-Termin, in dem nichts geklärt werden muß.
Reisekosten Mandant bei VKH
- Adora Belle
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Hallo Ireni
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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- Adora Belle
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Worum geht es denn? Kann der Mandant die Reise nicht finanzieren? Oder geht es um die Erstattung durch die Gegenseite?Ireni hat geschrieben:...im Rahmen der VKH Benzinkosten+Unterkunft+0,30 Euro/km beantragen?
Benzinkosten sind jedenfalls in der Pauschale von 0,25 EUR/km schon enthalten.
Wenn der Mandant kostenarm ist, kann er Erstattung oder Vorauszahlung seiner Reisekosten beantragen. Wie, steht hier: VwV Reiseentschädigung
Danke Adora Belle für deine Antwort.
Unser Mdt. hat VKH bewilligt bekommen, nach dem HKÜ, beantragt durch die Zentrale Behörde in Bonn. Wir wurden ihm beigeordnet und vertreten seine Interessen vor dem Fam.Gericht Frankfurt. So, nun hat er keine Fahrkarten..das wäre ja einfach, er fährt mit seinem Auto. Von Lettland, über Polen nach Deutschland und muss hier übernachten, weil er dann seine Kinder wieder zurückbekommt. (HKÜ-Kindesentführungsverfahren).
Meine Frage ist, wie beantrage ich für ihn, ihm die REisekosten zu erstatten. Er ist ja erst die 1/2 der Strecke gefahren. Klar, ich rechne die Währungen alle um in Euro. Aber bekommt er dann ebenfalls diese Km-Pauschale? oder bloß die bezahlten Benzinkosten erstattet, zzgl Hotel, weil er auch die Herausgabe der Kinder bis heute (heute sollen die Kinder übergeben werden) wartet?
Beantrage ich, ihm die Kosten zu erstatten und lasse das Gericht das ganze rechnen?
Unser Mdt. hat VKH bewilligt bekommen, nach dem HKÜ, beantragt durch die Zentrale Behörde in Bonn. Wir wurden ihm beigeordnet und vertreten seine Interessen vor dem Fam.Gericht Frankfurt. So, nun hat er keine Fahrkarten..das wäre ja einfach, er fährt mit seinem Auto. Von Lettland, über Polen nach Deutschland und muss hier übernachten, weil er dann seine Kinder wieder zurückbekommt. (HKÜ-Kindesentführungsverfahren).
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Das hat, wie schon gesagt, mit der VKH nichts zu tun. Ich würde mich mal telefonisch ans Gericht wenden, um die Einzelheiten abzuklären.
- Liesel
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Du beantragst Kilometerpauschale mit 0,25 Euro/km und begründest, wieso eine Anreise mit dem Zug etc. nicht möglich ist/war.
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