Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wueppi91
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#1
12.06.2013, 13:30
Huhu ihr Lieben! Ich brauche unbedingt eure Hilfe! Ich bin relativ neu in der umfangreichen Zwangsvollstreckung und muss nun eine Pfändung der Steuerrückerstattung beantragen.
Ich habe das neue Pfüb-Formular auch schon soweit ausgefüllt nur nun steht unter Punkt "C" im neuen Formular: Erstattungsgrund:
Meine Frage ist, was muss ich da reinschreiben? Was wollen die von mir hören?
Leider eilt die Sache, so dass ich dankbar für eure Hilfe bin.
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Anahid
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#2
27.06.2013, 12:47
Du musst nur das letzte Kalenderjahr (2012) eintragen unter C 1. Es sei denn, Du erwartest (z.B. bei einer Firma) Umsatzsteuererstattungen usw. Dann musst Du dies als Erstattungsgrund angeben.
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wueppi91
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#3
01.07.2013, 16:37
Super
Ich habe dann da einfach Erstattung aus Lohn- und Einkommenssteuer für das Jahr 2012 geschrieben. Der PfÜb wurde erlassen und alles ist gut gegangen.
Danke für deine Hilfe
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joggellive
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#4
01.07.2013, 20:16
Gabs auch Geld? Bei mir wird´s zum Trennt, das keine Einkommensteuererklärungen mehr abgegeben werden. Selbst wenn es pflicht ist werden keine absetzbaren, Beträge mehr angegeben und dann rechnet das Fa, gegen 0€. Es wird also dem Staat geschenkt... Es gab sogar ein Fall da kam der Schuldner damit durch Einspruch zu erheben gegen das + das FA ( es waren immerhin 181€ ) und ich musste diese zurück Zahlen da der neue Bescheid 0€ ergab...
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#5
09.07.2013, 16:59
Also zurückzahlen musste ich noch nie was. Aber es stimmt: der Trend geht dahin, keine Einkommenssteuererklärung mehr abzugeben. Wobei so eine Aktion Deines Schuldners ja auch schwachsinnig ist; es ist doch ganz egal auf welche Art er nix kriegt. Hätte er den Bescheid so gelassen, wäre wenigstens die Forderung geringfügig getilgt worden. Leute gibts
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