Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- Kanzleihund
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Naja ich würde dann zurück schreiben: Wer so gemein zu mir ist, mit dem will ich kein Weinchen nicht trinken.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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KH, ich mag aber nicht Dauerböse mit jemandem sein
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Aber ich bin gern mal ganz furchtbar lange dauerböse mit jemanden. Andere sagen, ich bin nachtragend.
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- Pepples
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So, und weil schon viel zu viel hier rumgealbert worden ist, macht ihr das mal schön in eurem QF weiter und nicht hier.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Na, das ist doch mal ein brauchbarer Tipp. Wieder was gelerntKanzleihund hat geschrieben:"Jahresbericht oder Meldung beim Insolvenzgericht. Such Dir aus, was Dir lieber ist". Und dann musst Du konsequent sein und Dich beim Insolvenzgericht beschweren. Denn, wie sagst Du immer, Erziehung braucht Konsequenz."
KH
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So, neue Situation:
Mahnbescheid gegen Schuldnerin erlassen bekommen. VB am 05.11. beantragt und am 08.11. auch erlassen bekommen.
Jetzt bekomme ich eine "Zweitschuldner-Kostenrechnung" von der Landeskasse mit der Begründung:
Bei Beantragung des VB war davon noch nichts veröffentlicht, was ich vorher immer prüfe.
Jetzt lese ich, daß wohl am 05.11. veröffentlicht wurde:
Ich frage mich jetzt nur, da die Landeskasse als Begründung für den Kostenansatz Nr 1210 KostVerzGKG nennt, ob ich jetzt ein streitiges Verfahren führen soll. Aber das ist doch Unsinn, wenn es eine InsoForderung ist. Und das ist es definitiv.
Warum soll ich also die Gerichtskosten für ein streitiges Verfahren zahlen, das ich gar nicht führen will bzw brauche?
Mahnbescheid gegen Schuldnerin erlassen bekommen. VB am 05.11. beantragt und am 08.11. auch erlassen bekommen.
Jetzt bekomme ich eine "Zweitschuldner-Kostenrechnung" von der Landeskasse mit der Begründung:
Warum das denn jetzt?Landeskasse hat geschrieben:Für die Kosten haften Sie als Antragsteller der Instanz, da über das Vermögen des Entscheidungsschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde
Bei Beantragung des VB war davon noch nichts veröffentlicht, was ich vorher immer prüfe.
Jetzt lese ich, daß wohl am 05.11. veröffentlicht wurde:
Also hätte ich statt einer Prüfung bei den Veröffentlichungen lieber meine Glaskugel befragen sollen.Am 04.11. wurde das Insolvenzverfahren... eröffnet
Ich frage mich jetzt nur, da die Landeskasse als Begründung für den Kostenansatz Nr 1210 KostVerzGKG nennt, ob ich jetzt ein streitiges Verfahren führen soll. Aber das ist doch Unsinn, wenn es eine InsoForderung ist. Und das ist es definitiv.
Warum soll ich also die Gerichtskosten für ein streitiges Verfahren zahlen, das ich gar nicht führen will bzw brauche?
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Du wirst nicht glauben, das Problem hatte ich auch schon. Ergibt sich aus dem GKG. Lass uns morgen mal telefonieren, die Lösung ist für eine schriftliche Erklärung zu kompliziert. Bin morgen auf Burgentour und nicht im Büro. Meine Handynummer hast Du?
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Hallo und guten Morgen!
KH, ich brauche mal wieder Deine Unterstützung beim Schubsen! Irgendwer hat sich gerade bei mir auf der Leitung breitgemacht...
Wenn ich eine Forderungsanmeldung für eine Firma mache, trenne ich doch in den Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag und den Zeitraum des vorläufigen InsoVerfahrens, richtig?
Das konnte ich nicht zusammenrechnen, wenn ich versuche, an dem auf der Leitung Stehenden vorbeizudenken...
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Wenn ich eine Forderungsanmeldung für eine Firma mache, trenne ich doch in den Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag und den Zeitraum des vorläufigen InsoVerfahrens, richtig?
Das konnte ich nicht zusammenrechnen, wenn ich versuche, an dem auf der Leitung Stehenden vorbeizudenken...
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Ich war gestern bei meiner ersten Gläubigerversammlung. Da haben sich doch glatt zwei Fragen aufgetan, die mir keine Ruhe lassen:
1. Ich dachte, der Insolvenzschuldner muß dabei sein? - Gibt es irgendeine Entschuldigung, wenn er das nicht ist bzw hat er mit einer Sanktion zu rechnen?
2. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein Teil der angemeldeten Forderungen festgestellt und ein anderer Teil "für den Ausfall festgestellt". Heißt das, im letzteren Fall gibt es bei einer eventuellen Quotenzahlung nix? Und wieso gibt es diese Unterscheidung?
1. Ich dachte, der Insolvenzschuldner muß dabei sein? - Gibt es irgendeine Entschuldigung, wenn er das nicht ist bzw hat er mit einer Sanktion zu rechnen?
2. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein Teil der angemeldeten Forderungen festgestellt und ein anderer Teil "für den Ausfall festgestellt". Heißt das, im letzteren Fall gibt es bei einer eventuellen Quotenzahlung nix? Und wieso gibt es diese Unterscheidung?
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Ich versuch mich mal an "für den Ausfall festgestellt".
Wir vertreten z.B. eine LKW-Vermietung. Manche Mieter haben noch Bürgen für die Forderungen der Mandantin (oder es hängt noch ne Versicherung mit drin, die evtl. zahlen muss/soll). So wird die Forderung gegen den Mieter zunächst "für den Ausfall" angemeldet und erst, wenn beim Bürgen auch nichts zu holen ist (aus welchem Grund auch immer), wird die Forderung, weil sie eben ausgefallen ist, vollständig zur Tabelle festgestellt.
Wir vertreten z.B. eine LKW-Vermietung. Manche Mieter haben noch Bürgen für die Forderungen der Mandantin (oder es hängt noch ne Versicherung mit drin, die evtl. zahlen muss/soll). So wird die Forderung gegen den Mieter zunächst "für den Ausfall" angemeldet und erst, wenn beim Bürgen auch nichts zu holen ist (aus welchem Grund auch immer), wird die Forderung, weil sie eben ausgefallen ist, vollständig zur Tabelle festgestellt.