...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DH11
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#1
19.06.2013, 14:50
Halloo Leute !
Wie o. a. geht es um das selbständige Beweisverfahren. Wir waren die Antragsgegner. Da is ein Beschluss ergangen:
Dem Antragsteller wurde gem. § 494a Abs. 2 ZPO zur Klageerhebung eine Frist gesetzt. Er hat die Frist verstreichen lassen.
Daraufhin wurde entschieden, dass der Antragssteller die dem Antragsgegne entstandenen Kosten zu tragen hat.
Ich muss hier einen Kostenfestsetzungsantrag fertig machen...aber wie?? Verfahrensgebühr (3100 RVG) ist ja klar, aber wird auch eine Terminsgebühr genommen??
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
im Voraus
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DH11
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#2
19.06.2013, 15:51
Kann mir keiner helfen ??
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
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sansibar
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#3
19.06.2013, 15:54
Naja, wenn ein Termin/Ortstermin stattgefunden hat und dein Chef den wahrgenommen hat, ist eine Terminsgebühr entstanden.
Grüße - sansibar
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#4
23.07.2013, 13:26
die Verfahrensgebühr wird ja auf das spätere Verfahren angerechnet ... was heißt das für mich bei der Abrechnung? Wir haben hier zwei Akten, eine für das selbst. Beweisverfahren (die ist aus 2011) und dann die Akte für die Hauptsache (2013). Muss ich die komplette Verfaahrensgebühr anrechnen?
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gkutes
#5
23.07.2013, 13:33
die VG wird in der Höhe des SW angerechnet, die ins streitige Verfahren übergegangen ist.
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#6
23.07.2013, 14:10
Aber du hast doch geschrieben, dass der Gegner die Klagefrist verstreichen ließ?????
Grüße - sansibar
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#7
23.07.2013, 14:53
sorry .. das was anderes
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
hab ich jetzt so eingeworfen
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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#8
23.07.2013, 15:05
ich hab den SW im selbst. Beweisverfahren in Höhe von 30.000 EUR
im Hauptverfahren ledigich einen SW von 8.376,22 EUR
fällt dann im Hauptverfahren die Verf. Gebühr komplett weg? oder wie ist das gemeint mit anrechnen?
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#9
23.07.2013, 15:42
Du musst den Teil anrechnen, der vom Beweisverfahren in das streitige Verfahren übergegangen ist.
Grüße - sansibar
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#10
23.07.2013, 15:57
also die Verfahrensgebühr aus 8.376,22 EUR? das wäre dann die komplette Anrechung der Verfahrensgebühr
oder?