...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marlix
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#1
06.06.2013, 11:07
Ich bin mal wieder überfordert oder denke zu kompliziert. Ich soll folgende Akte abrechnen:
Mandant hat selbst Mahnantrag gestellt und Vollstreckungsbescheid beantragt. Dagegen wurde von der Gegenseite Einspruch. Meine Cheffin hat Aufrechterhaltung des VB beantragt und die Klage begründet. Gegenseite hat Einspruch begründet und PKH beantragt. PKH wurde abgelehnt. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Beschwerde wurde wieder zurück genommen. Per Urteil ohne Termin) wurde VB aufrecht erhalten. Beklagter trägt Kosten. Welche Gebühren sind dafür entstanden?
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Pepples
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#2
06.06.2013, 11:12
Mach mal einen Lösungsvorschlag.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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marlix
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#3
06.06.2013, 11:26
ich würde eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr (wegen Entscheidung "im schriftlichen Verfahren") zuzüglich Kostenpauschale und MwSt. Mehr wohl nicht. Streitwert war 415,43 €.
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Anahid
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#4
06.06.2013, 13:11
Ja...Dein Abrechnungsvorschlag ist richtig. Mehr ist da für Euch nicht drin.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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marlix
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#5
06.06.2013, 13:14
Ganz lieben Dank. Bin doch noch zu gebrauchen.