ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich recherchiere bereits seit einiger Zeit kann aber nichts eindeutiges in der Rechtsprechung finden, deshalb meine Frage:
Wie und wann kann ich einen Arrest beantragen? (Ich hatte so einen Fall noch nie!!!)
Unsere Mandantschaft hat gegenüber dem Schuldner noch eine Geldforderung.
Der Schuldner will sein Eigentum verkaufen und das hat die Mandantschaft erfahren.
Der Schuldner hat die eV abgegeben und mein Chef meint, dann kann man einen Arrest beantragen...
Ich finde nur widersprüchliches und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)