Kostenausgleichsantrag Anrechnung GG
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Damit hab ich mich überhaupt noch nicht beschäftigt.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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So.. also ich mach das jetzt hier nochmal alles richtig und ihr sagt mir, ob der KAA so raus kann. Bitte.
Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.
Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:
1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €
Von den 436,97 € wurde 2/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.
Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:
347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 x 2 (also 2/3) = 108,50 € = mein Anrechnungsbetrag.
KAA würde wie folgt aussehen:
1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 108,50 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 736,10 €
Ust. 139,86 €
ZWS 875,96 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 972,96 €
Ist das jetzt korrekt so?
Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.
Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:
1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €
Von den 436,97 € wurde 2/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.
Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:
347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 x 2 (also 2/3) = 108,50 € = mein Anrechnungsbetrag.
KAA würde wie folgt aussehen:
1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 108,50 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 736,10 €
Ust. 139,86 €
ZWS 875,96 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 972,96 €
Ist das jetzt korrekt so?
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Super. Danke!!
So Leut, jetzt hab ich nen konkreten Fall mal auf dem Schreibtisch liegen:
Endurteil - wir vertreten Kläger - wir haben eingeklagt 2.197,17 €
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 352,43 Euro zu zahlen.
2. Die Bekl. werden ferner als Gesamtschu. verurteilt, vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 68,48 € zu bezahlen.
3. Im übrigen wird Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten trägt der Kläger 83/100, die Beklagten tragen 17/100.
Jetzt müsste mein KAA dann doch - wie ich ja jetzt gelernt habe - wie folgt aussehen:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 2.197,17 € 209,30 €
abzüglich Anrechnung der Geschäftsgebühr (68,48 € / 2) - 34,24 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 aus 2.197,17 € 193,20 €
Summe 368,26 €
Richtig???
Endurteil - wir vertreten Kläger - wir haben eingeklagt 2.197,17 €
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 352,43 Euro zu zahlen.
2. Die Bekl. werden ferner als Gesamtschu. verurteilt, vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 68,48 € zu bezahlen.
3. Im übrigen wird Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten trägt der Kläger 83/100, die Beklagten tragen 17/100.
Jetzt müsste mein KAA dann doch - wie ich ja jetzt gelernt habe - wie folgt aussehen:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 2.197,17 € 209,30 €
abzüglich Anrechnung der Geschäftsgebühr (68,48 € / 2) - 34,24 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 aus 2.197,17 € 193,20 €
Summe 368,26 €
Richtig???
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Wie setzt sich denn der Betrag von 68,48 Euro zusammen?
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Hmm... gute Frage... wurde halt so ausgeurteilt von der guten Richterin...
Eingeklagt waren vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 403,82 € zzgl. Zinsen...
Also die zugesprochenen vorgerichtlichen Gebühren in Höhe von 68,48 € entsprechen (in etwa) 17/100, also der Kostenverteilung in Ziffer 4.)
Eingeklagt waren vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 403,82 € zzgl. Zinsen...
Also die zugesprochenen vorgerichtlichen Gebühren in Höhe von 68,48 € entsprechen (in etwa) 17/100, also der Kostenverteilung in Ziffer 4.)
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Na ja, in den 68,48 sind doch sicher auch Auslagen und Ust. mit drin.
Deshalb kannst du den Betrag jetzt nicht einfach durch 2 teilen. Da rechnest du dann ja zu viel an.
Mich persönlich wurde erstmal interessieren wie sich die ursprünglich eingeklagten 403,82 € überhaupt zusammensetzen.
Deshalb kannst du den Betrag jetzt nicht einfach durch 2 teilen. Da rechnest du dann ja zu viel an.
Mich persönlich wurde erstmal interessieren wie sich die ursprünglich eingeklagten 403,82 € überhaupt zusammensetzen.
achso, ja stimmt... hab ich verpeilt...
Hier die Aufstellung der eingeklagten vorgerichtlichen Gebühren:
Gegenstandswert: 3.874,35 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 318,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 338,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 64,32 €
Gesamtbetrag 402,82 €
So, jetzt nehm ich von den Netto-Gebühren (ohne Auslagen und Mwst) 17/100 = 54,15 € und hiervon die Hälfte = 27,07 € und rechne des jetzt auf die Verfahrensgebühr an?
Richtig?
Hier die Aufstellung der eingeklagten vorgerichtlichen Gebühren:
Gegenstandswert: 3.874,35 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 318,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 338,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 64,32 €
Gesamtbetrag 402,82 €
So, jetzt nehm ich von den Netto-Gebühren (ohne Auslagen und Mwst) 17/100 = 54,15 € und hiervon die Hälfte = 27,07 € und rechne des jetzt auf die Verfahrensgebühr an?
Richtig?
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Jup, so würde ich das machen.