So.. also ich mach das jetzt hier nochmal alles richtig und ihr sagt mir, ob der KAA so raus kann. Bitte.
Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.
Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:
1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €
Von den 436,97 € wurde
2/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.
Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:
347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 x 2
(also 2/3) = 108,50 € = mein Anrechnungsbetrag.
KAA würde wie folgt aussehen:
1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 108,50 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 736,10 €
Ust. 139,86 €
ZWS 875,96 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 972,96 €
Ist das jetzt korrekt so?