konnte zu dem Thema leider nichts finden.
Ich habe folgenden Fall:
Unsere Mandantin ist Unterhaltsgläubigerin. Für den Schuldner = Kindesvater ist im Grundbuch eine Grundschuld wg. einer Restkaufpreisforderung eingetragen. Außerdem eine Rückauflassungsvormerkung wg. eines im Kaufvertrag vereinbarten Rücktrittsrechtes für den Fall, dass der Zahlungsverpflichtung, die durch die Grundschuld gesichert ist, nicht nachgekommen wird.
Angeblich sollen ca. 40 T€ offen sein.
Wie gehe ich bei der Pfändung vor?
Grundschuld pfänden? Und zusätzlich die Anwartschaft des Schuldners auf Rückübertragung des Grundbesitzes? Drittschuldner wäre ja der damalige Käufer = jetziger Grundstückseigentümer, richtig?
Die Forderung unserer Mandantin ist niedriger als die (angeblich) offene Forderung aus der Grundschuld. Pfände ich deshalb nur einen Grundschuldteilbetrag? Und wie verhält es sich mit den monatlich weiter fällig werdenden Unterhaltszahlungen?
Wäre für Hilfe dankbar, denn ich weiß grad nicht weiter
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)