Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
- Mietzemau
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weißt du was das für eine Firma ist? Entweder die Tour, dass er dir gesagt hätte ihn dort erreichen zu können, oder gehst den direkten Weg, rufst an und fragst nach der genauen Anschrift für eine Lohnpfändung. Hab ich letztens gemacht und hat wunderbar gefunzt.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Hallo,
ich habe auch mal eine Frage zum Vollstreckungsportal.
Dort habe ich zu einer Schuldnerin die Auskunft bekommen:
"Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen"
Und, was heißt das jetzt für mich?? Hat die Sch. an diesem Tag die Vermögensauskunft abgegeben?
Komische Bezeichnungen...
ich habe auch mal eine Frage zum Vollstreckungsportal.
Dort habe ich zu einer Schuldnerin die Auskunft bekommen:
"Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen"
Und, was heißt das jetzt für mich?? Hat die Sch. an diesem Tag die Vermögensauskunft abgegeben?
Komische Bezeichnungen...
Ich habe beim zentralen Vollstreckungsgericht in Berlin angerufen. Diese teilten mir bezüglich der Rechnung mit, dass die Kosten per Kreditkarte erhoben werden, bevor man die Anfrage stellen kann. - Dies kann ich nicht bestätigen -
Danach habe ich beim zentralen Vollstreckungsgericht in Brandenburg angerufen. Diese teilten mir mit, dass mir eine Rechnung zugesandt werden würde. Wann man diese Rechnung erhält, konnte mir die Dame auch nicht mitteilen.
- Ich frage bereits seit Januar an und habe bisher nicht eine Rechnung erhalten -
Insofern rief ich beim Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Justizministerium, an und fragte, wann man eine Rechnung nach Anfrage im Vollstreckungsportal erhalten würde: nach ca. 2 Wochen! - SICHER -
Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
Danach habe ich beim zentralen Vollstreckungsgericht in Brandenburg angerufen. Diese teilten mir mit, dass mir eine Rechnung zugesandt werden würde. Wann man diese Rechnung erhält, konnte mir die Dame auch nicht mitteilen.
- Ich frage bereits seit Januar an und habe bisher nicht eine Rechnung erhalten -
Insofern rief ich beim Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Justizministerium, an und fragte, wann man eine Rechnung nach Anfrage im Vollstreckungsportal erhalten würde: nach ca. 2 Wochen! - SICHER -
Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
@ katinka1 : Ich würde mal beim Gerichtsvollzieher - deiner Wahl - nachfragen. Der wird es wissen! Ggf. die GVZ-Verteilerstelle anrufen.
- DasGrossi
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Ich habe für Hamburg mal angefragt und umgehend Antwort per E-Mail erhalten:Felizitaz hat geschrieben:Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
Jeder Datensatz kostet € 4,50 - auch eindeutige Negativauskünfte.
Ob eine rückwirkende Berechnung der bereits gestellten Anfragen noch erfolgt, ist noch nicht entschieden.
In der nächsten Woche (ab 27.05.) soll die Funktion zum Bezahlen im Portal eingehängt werden.
Zahlung ist dann erstmal nur per Kreditkarte möglich. Das System Giropay wird eventuell noch nachgezogen, ist aber bislang wohl auch noch offen.
Liebe Grüße
DasGrossi
[b]In dubio prosecco...[/b]
DasGrossi
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- Geniesserin
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Das wird ja immer besser. NRW überlegt, Kreditkarte und/oder PayPal zu nehmen.DasGrossi hat geschrieben:Ich habe für Hamburg mal angefragt und umgehend Antwort per E-Mail erhalten:Felizitaz hat geschrieben:Ist hier vielleicht jemand besser informiert hinsichtlich einer Rechnung/Zahlung per Kreditkarte etc.? Hat schon jemand eine Rechnung erhalten?
Jeder Datensatz kostet € 4,50 - auch eindeutige Negativauskünfte.
Ob eine rückwirkende Berechnung der bereits gestellten Anfragen noch erfolgt, ist noch nicht entschieden.
In der nächsten Woche (ab 27.05.) soll die Funktion zum Bezahlen im Portal eingehängt werden.
Zahlung ist dann erstmal nur per Kreditkarte möglich. Das System Giropay wird eventuell noch nachgezogen, ist aber bislang wohl auch noch offen.
Es sieht so aus, als müsste eine Kanzlei eine Kreditkarte haben, um entsprechende Auskünfte zur erlangen, das steht doch in keinem Verhältnis!
Und eindeutige Negativauskünfte? Was ist mit Eintragung einer anderen Schreibweise? z.B. "Hinz & Kunz GmbH" oder "Hinz&Kunz GmbH" - Findet das System die Unterschiede auch?
Oh Mann, dieses System geht mir auf die Nerven.
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Ich hab jetzt leider alles nur so überflogen und hoff, dass die Frage nicht schon zigmal gestellt wurde, aber was mach ich denn, wenn Kosten für Auskünfte, die ich mir schon eingeholt haben irgendwann noch erhoben werden und der GVZ aber schon erfolgreich vollstreckt hat und der Titel ausgehändigt wurde? Bleiben wir dann auf den 4,50 Euro sitzen oder nehmt ihr diese Kosten einfach rein vorsorglich in Forderungskonto mit aus? Kann mir aber auch nict vorstellen, dass die ohne konkreten Nachweis mitvollsreckt werden...
Aber du hast doch das Ergebnis der Auskunft. Das müsste doch als Nachweis für die entstandenen Kosten genügen.
- Majo
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ok, das könnte man probieren. Einfach mal 4,50 Euro in Forderungskonto rein.
Aber was ist, wenn die nie berechnet werden? Muss dich die dann an den SC zurückerstatten?!?!
Aber was ist, wenn die nie berechnet werden? Muss dich die dann an den SC zurückerstatten?!?!
- Geniesserin
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Hat jemand schon aus irgendeinem Bundesland eine verläßliche Information, wie die Auskünfte abgerechnet werden? Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich seit Beginn des Jahres praktisch nicht verändert.
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