Hallo zusammen,
das Vollstreckungsgericht fordert mich auf, eine Seite des PfüBs zu korrigieren und neu zuzusenden... Aus der E-Akte kann ich den PfüB nur als pdf öffnen - weiß jemand, obs die Möglichkeit gibt, ein Blankoformular zu drucken??
Muchas gracias!
dat Frollein
blanko PfüB-Formular
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Ob das RAM geht, weiß ich nicht. Notfalls würd ich das hier nehmen http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... nn=1469988" target="blank
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great! ich danke dir!
ich kann die ausgefüllten PDF Formulare in unserem Programm auch nur als PDF öffnen. Aber das PDF Formular hat doch Felder, die man dann einfach ändern kann und dann eben speichern und die Seite neu drucken. LG, Marita
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Fräulein Fi von RAM wird dazu nur gesagt, dass die "Bearbeitung eines erstellten PfÜbs" in einer der nächsten Versionen erst möglich sein wird. Deren Techniker sind dran. LG T
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zur Zeit brauch ich das RAM-PfüB-Formular eh nicht verwenden, weil Nürnberg die "echten" haben will...
aber danke trotzdem, leonie!
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