Hallo alle zusammen,
ich bin leider etwas unsicher, was nachfolgenden Fall angeht:
Wir werden gegenüber einer Fluggesellschaft für zwei Mandanten, die aber aufgrund einer gemeinsamen Pauschalreise auch zusammen geflogen sind, eine Flugverspätung mit einem Betrag von jeweils 400,00 € (also insgesamt 800,00 €) geltend machen. Nun frage ich mich, wie ich das im gerichtlichen Mahnverfahren bzw. Gerichtsprozess abrechnen muss.
Bilde ich eine Summe und daraus dann die RVG-Kosten oder klage ich die Ansprüche getrennt ein, dementsprechend auch RVG-Berechnung für jeden Mandanten einzeln? Eigentlich besteht doch der Anspruch für jeden getrennt und der andere Mandant partizipiert nicht am Teil des anderen. Also würde ich es getrennt einklagen. Wiederum ist der Aufwand doch geringer, da es sich um den gleichen Sachverhalt handelt und wir auch außergerichtlich die Ansprüche bisher zusammen geltend gemacht haben. Gegenüber der gemeinsamen RS (Mandantin ist als Lebenspartnerin mitversichert) sind wir ja auch zur Schadensminderung verpflichtet.
Kann mir jemand helfen, damit ich hier nichts falsch mache? Ich danke euch schon mal für eure Mühen. LG
mehrere Mandanten
- 13
- NORTHERN DINO
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"Ihr" wollt eine Forderung für 2 Mandanten geltend machen und Du bist angeblich Rechtspfleger. Kannst Du das mal erklären?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Anahid
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Im Mahnverfahren kannst Du das nur getrennt geltend machen; im Klageverfahren könntest Du zusammen klagen. Würde ich aber von daher schon nicht machen, da Dir dann der jeweils andere als Zeuge ausfällt, da er ja dann Partei ist. Ich würde also auch getrennt klagen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo Zusammen,
ich soll einen Mahnbescheid wegen Flugverspätung fertig machen. Eheleute 2 x 400,00 €
1. Frage: wenn ich es oben richtig verstanden habe: Muss ich zwei Mahnbescheide machen, Eheleute kann ich sowieso nicht anklicken
2. Wir haben die Airline außergerichtlich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, haben keine außergerichtlichen RA Kosten geltend gemacht, d.h. ich kann da auch nicht, keine außergerichtlichen Kosten geltend machen oder
3. Nehme ich Reisevertrag oder Schadenersatz als Katalognummer
Ich danke Euch
ich soll einen Mahnbescheid wegen Flugverspätung fertig machen. Eheleute 2 x 400,00 €
1. Frage: wenn ich es oben richtig verstanden habe: Muss ich zwei Mahnbescheide machen, Eheleute kann ich sowieso nicht anklicken
2. Wir haben die Airline außergerichtlich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, haben keine außergerichtlichen RA Kosten geltend gemacht, d.h. ich kann da auch nicht, keine außergerichtlichen Kosten geltend machen oder
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Ich danke Euch
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1. Ja, zwei Mahnbescheide, da ja die Eheleute keine Gesamtgläubiger sind, sondern jeder einen eigenen Anspruch hat.
2. Doch kannst Du. Die Kosten sind entstanden und hätten ja dann im Nachhinein gefordert werden können.
3. Schadensersatz
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