Gar nix! Es ist nur so (sagte mir die Dame bei Bauordnungsamt), dass beim Katasteramt erst dieses Negativattest des Bauordnungsamtes vorliegen muss bevor dann die Teilfläche vermessen wird! (d.h. man braucht erst die Genehmigung vom Bauord.-Amt bzw. hier das Attest und dann kann wird vom Katasteramt/Vermesser vermessen!)
Also: Bauordnungsamt braucht vor der Vermessung so einen Lageplan nach § 17 BauPfüfVO! Und dieser Plan soll mehrere hundert EURO kosten...Ich werd noch wahnsinnig
Teilungsgenehmigung
Das Katasteramt ist total damit überfordert, haben die selbst so gesagt.
Haben sich jetzt wohl selbst auch mit dem Bauord.-Amt in Verbindung gesetzt. Irgendwie ist das jetzt schon alles so kompliziert...
Is echt zum Heulen...
Beim Katasteramt wurd ich jetzt schon an jemand anderen weitergeleitet und der muss jetzt erst mit dem Kollegen sprechen, da er selbst auch nicht durchblickt....
Haben sich jetzt wohl selbst auch mit dem Bauord.-Amt in Verbindung gesetzt. Irgendwie ist das jetzt schon alles so kompliziert...
Is echt zum Heulen...
Beim Katasteramt wurd ich jetzt schon an jemand anderen weitergeleitet und der muss jetzt erst mit dem Kollegen sprechen, da er selbst auch nicht durchblickt....
Dann frag doch mal die Tante vom Bauordnungsamt, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage hier ein Negativattest benötigt wird. Und sie soll nicht als Antwort geben, weil das in eurem Vertrag steht.
Das gleiche würde ich beim Katasteramt machen, wenn die nach wie vor das Negativattest erbitten.
Da ihr im übrigen -warum auch immer- die Aufgabe übernommen habt, die Genehmigung bzw. das Attest einzuholen und die Vermessung in Auftrag zu geben, stellt sich auch die Frage der Haftung des Notars, weil die Durchführung der Vermessung verzögert wird, da eine Genehmigung bzw. ein Attest beantragt wird, was aus meiner Sicht nicht erforderlich ist.
Das gleiche würde ich beim Katasteramt machen, wenn die nach wie vor das Negativattest erbitten.
Da ihr im übrigen -warum auch immer- die Aufgabe übernommen habt, die Genehmigung bzw. das Attest einzuholen und die Vermessung in Auftrag zu geben, stellt sich auch die Frage der Haftung des Notars, weil die Durchführung der Vermessung verzögert wird, da eine Genehmigung bzw. ein Attest beantragt wird, was aus meiner Sicht nicht erforderlich ist.
- Lena
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Wo hast du denn angefangen etwas zu beantragen? Ich hätt einfach nur den Antrag auf Vermessung beim Katasteramt eingereicht... mehr kann und darf normal nicht eure Aufgabe sein.
Im Übrigen Jupp
Weiß dein Chef von den Schwierigkeiten?
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Sorry, das ist deren täglich Brot. Die machen doch nichts anderes, als Grundstückssachen. Die sollen das mal schön klären und dann sagen, wer was bei wem zu beantragen hat.Das Katasteramt ist total damit überfordert, haben die selbst so gesagt.
Ja, genau das hab ich gemacht! Beim Katasteramt die Vermessung beantragt und beim Bauordnungsamt Antrag auf Teilungsgen. gestellt (bzw. Negativattest)!Lena hat geschrieben:Wo hast du denn angefangen etwas zu beantragen? Ich hätt einfach nur den Antrag auf Vermessung beim Katasteramt eingereicht... mehr kann und darf normal nicht eure Aufgabe sein.
Im Übrigen Jupp
Weiß dein Chef von den Schwierigkeiten?
Und vom Bauord.-Amt kam dann ja ein Brief, dass die einen Lageplan gem. § 17 BauPrüfVO brauchen. Naja und so fing das alles an...
Mein Chef ist in einer Kur und kommt erst Mitte Okt. wieder und die Vertretung hat nicht so die Ahnung vom Notariat...
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ich würde warten was die wegen der Vermessung sagen, ich würde denken dass sie die einfach machen, da ja wie schon mehrfach gesagt der ganze Kram nicht erforderlich ist..
Ruf die Leute vom Katasteramt an und sag denen, dass eine Genehmigung bzw. Negativattest nicht erforderlich ist. Falls die anderer Meinung sein sollten, sollen die dir die gesetzliche Grundlage mitteilen.
Kannst ja sagen, dass ggf. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung von euch unbegründet war, da unbebaut.
Ich würde gleichzeitig darauf hinweisen, dass eine weitere Verzögerung der Angelegenheit nicht hingenommen werden kann.
Kannst ja sagen, dass ggf. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung von euch unbegründet war, da unbebaut.
Ich würde gleichzeitig darauf hinweisen, dass eine weitere Verzögerung der Angelegenheit nicht hingenommen werden kann.