Guten Morgen Ihr Lieben,
ich hab da mal wieder einen kniffligen Fall am frühen Morgen
Zur Sache: Ein Räumungstitel gegen unsere Mandanten (Eheleute) liegt vor. Der volljährige Sohn wohnt auch noch dort.
Nun die Fragen: 1. Darf der GV den Sohn auch räumen? 2. Welche Möglichkeit hat der Sohn sich dagegen zu wehren? 3. Wie geht der GV in so einem Fall vor? 4. Müssen unsere Mandanten denn beim ersten Besuch des GV überhaupt öffnen oder ruft der gleich einen Schlüsseldienst und die Polizei?
Danke vorab!
LG aus Magdeburg
Räumung Elternhaus-muss der Sohn auch raus?
- Anahid
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Eine Möglichkeit, den GV nicht reinzulassen, besteht nicht. Im Zweifel holt der sich tatsächlich Hilfe durch Schlüsseldienst und Polizei (was ja auch gut ist - vielleicht nicht grad für Deine Mandanten).
Der Sohn ist nicht Mieter der Wohnung und hat daher kein Anrecht auf die Wohnung. Entsprechend muss der auch räumen. Ich wüsste nicht, welches Recht ihm zustehen würde, sich gegen die Räumung zu verteidigen.
Der Sohn ist nicht Mieter der Wohnung und hat daher kein Anrecht auf die Wohnung. Entsprechend muss der auch räumen. Ich wüsste nicht, welches Recht ihm zustehen würde, sich gegen die Räumung zu verteidigen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Kasimir1603
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Guck mal hier:
http://www.123recht.net/Raeumung-muesse ... 32888.html" target="blank
Hier die aufgeführten Urteile des BGH weiter unten anklicken
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Mietzemau
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wenn er unnötige Kosten und ärger vermeiden will, sollte er freiwillig gehen.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Selbstverständlich steht der Sohn nicht im Räumungstitel. Er ist ja auch nicht Mieter der Wohnung, sondern die Eltern.
Deine Argumentation würde dazu führen, dass demnächst nur noch Wohnungen geräumt werden dürfen, in denen keine Kinder vorhanden sind, weil der Vermieter in der Regel gar nicht weiß, wie die Kinder heißen und darum diese nicht in dem Räumungstitel benannt sind. Kann doch so nicht richtig sein, oder?
Deine Argumentation würde dazu führen, dass demnächst nur noch Wohnungen geräumt werden dürfen, in denen keine Kinder vorhanden sind, weil der Vermieter in der Regel gar nicht weiß, wie die Kinder heißen und darum diese nicht in dem Räumungstitel benannt sind. Kann doch so nicht richtig sein, oder?
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@Anahid
über diese Urteile bin ich nur gestolpert, weil ich mich vor geraumer Zeit ebenfalls mit so einem Fall rumschlagen musste. Gott sei Dank nur erstmal rein theoretisch. Die Mieter samt Family sind vor der Räumung dann doch ausgezogen
über diese Urteile bin ich nur gestolpert, weil ich mich vor geraumer Zeit ebenfalls mit so einem Fall rumschlagen musste. Gott sei Dank nur erstmal rein theoretisch. Die Mieter samt Family sind vor der Räumung dann doch ausgezogen
Ciao Kasi
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Na aber Personen, welche nicht Mieter der Wohnung, jedoch Bewohner der Wohnung, können, sofern man Kenntnis von denen hat, mit im Räumungstitel aufgenommen werden/ mit einbezogen werden. Wenn er ein, ich sag jetzt mal, Besetzer der Wohnung ist, könnten zu seiner "Entfernung" doch auch wieder unnötige Kosten entstehen. Von daher sollte vom TS überlegt werden, ob er nicht lieber freiwillig geht. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
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