Guten Morgen,
ich habe mal eine kurze Frage an Euch, wir wurden als Pflichtverteidiger in einer Strafsache beigeordnet.
I. Inst. ist abgeschlossen:
Es wurde ordnungsgemäß Berufung eingelegt und auch Termin bestimmt, in diesem Termin war mein Chef anwesend, aber der Mdt. ist nicht erschienen.
Daher hat das Berufungsgericht die Berufung verworfen. Mdt. ist verschwunden, kein Kontakt mehr.
Meine Frage kann ich trotzdem eine Terminsgebühr abrechnen?
Abrechnung Pflichtverteidiger bei Verwerfung der Berufung
- Adora Belle
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Natürlich, der Chef war doch da. Und der Termin hat sogar stattgefunden (was nicht mal nötig gewesen wär für die Entstehung der Gebühr).
- Liesel
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Na klar. Dein Chef hat doch den Termin wahrgenommen.
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(UNHEILIG)
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