Hallo Leute,
ich habe seit ca. 2 Jahren nicht mehr aus einem VB vollstreckt und habe ein Problem.
In meinem VB sind keine Zinsen mit angegeben, da steht nur:
"Auf der Grundlage des MB ergeht VB wegen vorstehender Beträge.
Die Kosten des Verfahrens haben sich ggf. um Gebühren und Auslagen für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid erhöht."
Darf ich die Zinsen dann trotzdem berechnen?
Zinsen aus VB
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn keine Zinsen tituliert sind, kannst du auch keine vollstrecken.
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