Anrechnung Kosten, verzinsliche Kosten, Zinsen - ???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#1

10.04.2013, 07:52

Guten Morgen!

Grau ist alle Theorie!
Ich bin am Verzweifeln! Ich brüte jetzt schon seit Tagen und komme einfach nicht drauf, wie es sich nun verhält: :(

Gegen einen Schuldner existieren 2 VB's.
Das heißt, es gibt 2 verzinste Hauptforderungen, 2x titulierte, unverzinste Nebenforderungen (1x 20 € und 1x 30 €) und 2x titulierte, verzinste Kosten (1x 70 € und 1x 100 €).

Zwischen den VB's war genug Zeit für eine ZV-Maßnahme, die ebenfalls Kosten zur Folge hatte und entsprechend im FoKo auftaucht.

Nach dem Erlaß des 2. VB's gab es noch ein paar ZV's, deren Kosten ebenfalls auftauchen. Insgesamte Kosten für die ZV's sind etwa 150 €.

Dann fing er eine Ratenzahlung an, die das FoKo (geld-her) auch hübsch übersichtlich verrechnet. Es verrechnete von seinen Zahlungen immer einen Teil auf die Kosten und einen Teil auf die Kostenzinsen.

Vor komplettem Ausgleich der entstandenen Kosten (untituliert, tituliert und Nebenforderg) hörte er wieder auf mit seinen Zahlungen.

Das heißt, es stehen nun im FoKo noch einen Teil der Kosten (190 €) und Zinsen auf Kosten ausgewiesen.

Die untitulierten sind weg. Davon gehe ich aus.
Von den titulierten dürfte ebenfalls ein Teil ausgeglichen sein? Und sind die Nebenforderungen komplett weg?

Normalerweise ist es doch so:
Gesichert (tituliert) geht vor ungesichert (untituliert).
Bei gleichem Sicherheitsstatus geht es nach Alter.

Das hat hier zur Folge, daß die Zahlungen erst auf die untitulierten ZV-Kosten verrechnet wurden. Jetzt liegt also ein gleicher Sicherheitsstatus vor.

Das würde dann bedeuten, daß nach dem Alter gegangen wird.
Also nachdem die untitulierten Kosten ausgeglichen waren, wurde quasi der ältere VB begonnen: zunächst die unverzinsten Nebenforderungen, dann die verzinsten Kosten.
Das hätte zur Folge, daß vom jüngeren VB noch die kompletten Nebenforderungen und Kosten offen sind, sowie ein kleiner Teil der Kosten des älteren VB.

Oder wird der Sicherheitsstatus quasi aufgelöst und die Nebenforderungen sowie die Kosten jeweils gleich behandelt, unabhängig vom Alter - eher abhängig von ihrer "Bedeutung"?
Das hätte zur Folge, daß zunächst die Nebenforderungen in der vorgeschriebenen Reihenfolge älter-jünger ausgeglichen wurden. Und danach begann die Verrechnung der verzinsten Kosten ebenfalls in dieser Reihenfolge.
Sprich, in diesem Fall wären die Nebenforderungen zum größten Teil ausgeglichen und deren Restsumme sowie die Kosten beider VB's noch offen.

Ich habe das Gefühl, je länger ich darüber nachdenke, desto verworrener werde ich...
Bitte helft mir, das Ganze mal wieder zu ordnen!
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

10.04.2013, 11:30

Hat der Schuldner bei den Zahlungen etwas zum Verwendungszweck angegeben?
Wenn nein, sollte zunächst auf die Kostenzinsen, die Kosten, Hauptforderungszinsen und erst dann auf die Hauptforderungen verrechnet werden. Jeweils die ältesten Forderungen zuerst ausgleichen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#3

10.04.2013, 11:59

Dankeschön schonmal!

Gibt es bei der Verrechnung der Kosten ebenfalls nur eine Reihenfolge von ältesten zu jüngsten?
Oder sind dort zunächst ebenfalls die untitulierten, und dann bei den titulierten von den ältesten zu den jüngsten zu verrechnen?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

10.04.2013, 13:31

Hier werden zunächst die unverzinslichen und dann erst die (ältesten) verzinslichen Kosten getilgt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Jupp03/11

#5

10.04.2013, 13:31

Wenn Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, haben die nichttitulierten Kosten in der Aufstellung nichts zu suchen.
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#6

10.04.2013, 14:25

:wirr

Jupp, die nichttitulierten Kosten sind alles Kosten der ZV.
Die kann ich doch im Zuge der nächsten ZV geltendmachen... und nehme sie daher mit auf :?:

Dankeschön Genießerin!
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Antworten