wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tölpel
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#1

09.04.2013, 10:23

Hallo,

heute habe ich bestimmt eine Anfängerfrage, habe aber leider nicht viel mit RVG zu tun und außerdem haben wir in den meisten Fällen besch...eidene Gebührenvereinbarungen mit den RS-Versicheren, so dass man eh nicht mehr viel denken muss.

Wann gibt es die Erstberatungsgebühr, wann die Beratungsgebühr?

Grüße vom Tölpel
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niva
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#2

09.04.2013, 10:33

Ich würde mal behaupten, das es dazwischen keinen Unterschied gibt. Oder meinst du mit Beratungsgebühr die, die früher mal die 2100 VV RVG oder so war? Die gibt es jedenfalls nicht mehr.

Die Erstberatung wird nicht mehr nach dem VV RVG, sondern ausschließlich nach § 34 I RVG abgerechnet.
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Tölpel
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#3

09.04.2013, 10:46

:oops: Also was ich meine, weiß ich selbst nicht. In unserer Gebührenvereinbarung mit der RS steht: Erstberatungen werden mit einer Pauschale in Höhe von 80,00 € :evil: abgerechnet Beratungen unter Anrechnung der Erstberatungsgebühr mit einer Pauschale in Höhe von 120,00 € abgerechnet.

Also muss es doch einen Unterschied geben, oder?

Gruß vom Tölpel
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niva
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#4

09.04.2013, 10:48

Das hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört.
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Pepples
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#5

09.04.2013, 10:49

Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
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#6

09.04.2013, 11:55

Pepples hat geschrieben:Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
So würde ich das auch sehen. Und ich würde es darauf stützen, dass in § 34 RVG bei der Deckelung steht "für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 €". Daraus würde ich schließen, wenn es mehr ist, als ein erstes Beratungsgespräch, also ein zweites Gespräch oder eine schriftliche Beratung, dann ist es keine "Erstberatung" mehr, sondern eine "Beratung".
sansibar
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#7

09.04.2013, 12:00

Genau so isses.
Grüße - sansibar
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Tölpel
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#8

09.04.2013, 12:03

Na Super. Dann bekommen wir also 95,20 €, die der Mandant auch noch selbst bezahlen darf, weil seine Selbstbeteiligung höher ist. Was haltet Ihr eigentlich von Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern?

Gruß vom Tölpel
Andy
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#9

09.04.2013, 14:50

Kikki-Fee hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
So würde ich das auch sehen. Und ich würde es darauf stützen, dass in § 34 RVG bei der Deckelung steht "für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 €". Daraus würde ich schließen, wenn es mehr ist, als ein erstes Beratungsgespräch, also ein zweites Gespräch oder eine schriftliche Beratung, dann ist es keine "Erstberatung" mehr, sondern eine "Beratung".
Ganz genau. Und die Beratung darf maximal mit 250,00 € abgerechnet werden.

In einigen Fällen haben wir auch eine Vereinbarung mit ner Rechtschutzversicherung. Kriege davon selber kaum mit, da das meist andere Dezernate betrifft (ich mache zu 95% Familienrecht), aber irgendwie erkenne ich da den Sinn nicht. Man rechnet ja grundsätzlich niedriger ab. Wird man deswegen von den Versicherern weiterempfohlen oder so?
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
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Frau Cindy
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#10

09.04.2013, 14:56

Andy hat geschrieben: Wird man deswegen von den Versicherern weiterempfohlen oder so?
So ist es.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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