ich habe mal wieder eine Frage:
Es läuft ein selbstständiges Beweisverfahren. Wir vertreten die Streitverkündete, die dem Rechtsstreit auf Seiten der Antragstellerin beigetreten ist.
Nunmehr ergeht ein Beschluss: Die Antragstellerin hat die den Antragsgegnern entstandenen Kosten zu tragen.
Als Begründung ist in dem Beschluss aufgeführt, dass die Antragstellerin innerhalb der ihr gesetzten Frist keine Klage erhoben hat.
Nun will mein Chef wissen, wer die Kosten unserer Mandantschaft zu tragen hat. Er hat sich überlegt, dass diese ebenfalls die Antragstellerin zu tragen hat.
Ich bin der Meinung, dass unsere Mandantschaft ihre Kosten selbst zu tragen hat. Ich finde aber leider nichts schriftliches dazu.
Kann mir hier vielleicht jemand behilflich sein?!
![Neutral :-|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Danke!