Vertreten in dem jetzigen Fall unseren Mdt., der Klage wegen einer Forderung gegen eine Firma erhoben hat. Es erging bereits ein VU, wogegen der Beklagte bereits Einspruch eingelegt hatte und wir vollstreckt haben.
Nunmehr wurde ein zweiter Termin anberaumt, wo wir einen RA vor Ort hingeschickt haben. Dieser teilte uns am Freitag mit, dass ein zweites VU erging und der Einspruch gegen das erste VU verworfen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Wie gehe ich nun an die Abrechnung ran? Die außergerichtliche Rechnung wurde bereits von einem GVZ eingetrieben, muss ja aber doch in der gerichtlichen Gebührenrechnung angerechnet werden. Mdt. ist rechtsschutzversichert.
GW: 258,18 €
Abrechnung Korrespondenzanwalt
- sunshine24
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Wie wäre es mit einem Vorschlag? So schwer ist der Sachverhalt nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
du hast keinen Korrespondenzanwalt, sondern einen Terminsvertreter. Der erhält die Gebühren nach 3401, 3402
eine 1,2 TG sehe ich nicht, weil es das nur gibt, wenn EIN RA das zweite VU erwirkt.
in welcher Höhe wurde denn die GG im 1. VU bereits tituliert? 1,3? Dann musst du noch die 0,65 GG anrechnen.
eine 1,2 TG sehe ich nicht, weil es das nur gibt, wenn EIN RA das zweite VU erwirkt.
in welcher Höhe wurde denn die GG im 1. VU bereits tituliert? 1,3? Dann musst du noch die 0,65 GG anrechnen.
- Spiderman
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Aber der UBV bekommt ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr, oder?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
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3401 ist eine 0,65 VG.
3402 i.V.m. 3105
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aber ich nehme ja die Gebühren nach 3100 VV RVG nicht 3401(die muss ja der Terminsvertreter beanspruchen) richtig?
also wie oben:
1,3 VG 3100
0,65 GG angerechnet
0,5 TG nach 3105
oder werden die Gebühren in Verbindung gesetzt mit?
3401
3402
also wie oben:
1,3 VG 3100
0,65 GG angerechnet
0,5 TG nach 3105
oder werden die Gebühren in Verbindung gesetzt mit?
3401
3402
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