Verstehe jetzt ehrlich gesagt deine Antwort nicht, Liesel.
Ich möchte ne 1,2 TG abrechnen, weiß aber eben nicht, welchen Gegenstandswert ich nehmen soll.
Das Anerkenntnis der Gegenseite war ja nur über einen Betrag von 700,00 €, über die restlichen 1.300,00 € wurde dann -nach dem Anerkenntnisn- im Termin verhandelt.
Nehme ich die Terminsgebühr nach den 2.000,00 € oder nach 1.300,00 €?
Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Die TG aus den 700 EUR ist mit dem AU entstehen, die TG aus den restlichen 1.300 EUR durch streitige Verhandlung im Termin. Insgesamt also 1,2 TG aus 2.000 EUR.
Liesel wollte wissen, ob im Termin über den Restwert auch verhandelt wurde.
Liesel wollte wissen, ob im Termin über den Restwert auch verhandelt wurde.
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@Sabbi
Also da das Gericht den Streitwert zeitlich geteilt hat, würde ich das gebührentechnisch auch machen und folgende Gebühren nehmen
1,3 Verfgeb 3100 aus 2.000 €
1,2 Terminsgeb 3104 aus 700 €
1,2 Terminsgeb 3104 aus 1.300 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,2 aus 2.000,00 € -
PuT
Im Enddefekt nimmst du dann auch die 1,2 aus 2.000 €, aber zeitlich ist es dann richtig aufgesplittet.
Also da das Gericht den Streitwert zeitlich geteilt hat, würde ich das gebührentechnisch auch machen und folgende Gebühren nehmen
1,3 Verfgeb 3100 aus 2.000 €
1,2 Terminsgeb 3104 aus 700 €
1,2 Terminsgeb 3104 aus 1.300 €
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PuT
Im Enddefekt nimmst du dann auch die 1,2 aus 2.000 €, aber zeitlich ist es dann richtig aufgesplittet.
- Sabbi
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Ja, es ging ja auch nur noch um die 1.300,00, € die 700,- waren ja anerkennt, 2 Wochen vor dem Termin. Oder versteh ich das jetzt falsch!
Aber auf jeden Fall bin ich für die Antwort dankbar. 1,2 aus den 2.000,00 €. Vielen Dank!
Aber auf jeden Fall bin ich für die Antwort dankbar. 1,2 aus den 2.000,00 €. Vielen Dank!
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Sabbi, in deinem Ausgangspost stand nicht, ob hinsichtlich der 1.300,00 Euro streitig verhandalt wurde. Es wäre ja auch möglich gewesen, daß ein VU ergangen ist. Das hätte Einfluß auf die Höhe der TG gehabt.
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Bitte entschuldige, Liesel Von der Seite hab ich das gar nicht gesehen! Sorry!
Aber es wurde streitg bzgl. der restlichen 1.300,00 € verhandelt. Ich nehm also die 1,2 aus dem Gesamtwert 2.000,00 €, im Grunde also "ohne Rücksicht" auf den Streitwertbeschluss des AGs.
Aber es wurde streitg bzgl. der restlichen 1.300,00 € verhandelt. Ich nehm also die 1,2 aus dem Gesamtwert 2.000,00 €, im Grunde also "ohne Rücksicht" auf den Streitwertbeschluss des AGs.
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Grad eben kam Post vom AG (meine Kollegin hat die Kostenfestsetzung schon vorher nach dem höheren Wert bzgl. Terminsgebühr gemacht):
"Die Terminsgebühr ist nach dem Streitwert von 1.300,00 € zu berechnen. Dieser wurde durch Beschluss vom 29.01.2013 festgesetzt."
Gibt es zwischen KFA und Abrechnung mit Mandanten da einen Unterschied?
"Die Terminsgebühr ist nach dem Streitwert von 1.300,00 € zu berechnen. Dieser wurde durch Beschluss vom 29.01.2013 festgesetzt."
Gibt es zwischen KFA und Abrechnung mit Mandanten da einen Unterschied?
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Verstehe ich nicht, was das Gericht da will. Die TG über den Wert 700 EUR ist doch schon vorher durch das AU entstanden.
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Da müsst ihr mal den SW-Beschluss prüfen. An diesen ist das Gericht gebunden. Möglicherweise hat der Richter übersehen, dass die Erwirkung eines (Teil-)AU auch eine 1,2 TG auslöst. Dann müsst ihr den SW-Beschluss angreifen. Oder der SW betrifft nur die Zeit nach dem AU.
~ Grüßle ~
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Kann es sein, dass es an den Kostengrundentscheidungen liegt?