![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wir haben gestern eine Schlusskostenrechnung des Gerichts bekommen, die ich leider nicht verstehe. Wir vertreten die Klägerin bzw. haben vertreten. Ich schreibe die Rechnung mal grob ab, weil es dann einfacher ist sie zu verstehen:
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Kostenschuldner: Beklagte
1/1 von 3.468,- € = 3.468,00 €
Zahlungen = 160,00 €
Verrechnung = 3.308,00 € verrechnet von Klägerin
Kostenschuldner: Klägerin
1/0 von 3.468,- € = 0,00 €
Zahlungen = 3.468,00 €
Verrechnung = 3.308,00 € verrechnet auf Beklagte
Es wird zurückgezahlt = 160,00 € (Überschussbetrag)
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3.468,00 € = 3,0 Gerichtsgebühr
160,00 € = ???
Es könnte sich bei den 160,- € um eine Zeugengebühr handeln. Den Betrag habe ich in der Akte nämlich nur im Zusammenhang mit den Zeugen gefunden.
Ich verstehe diese Berechnung nicht. Warum erhalten wir 160,- € zurück? Kann man hier überhaupt von zurückzahlen sprechen? Wir haben diese Gebühr nie eingezahlt.
Danke.
lg
P.S. Verfahren ist damals durch Vergleich beendet worden.