Hallo! Ich bin's!
Wir haben gestern eine Schlusskostenrechnung des Gerichts bekommen, die ich leider nicht verstehe. Wir vertreten die Klägerin bzw. haben vertreten. Ich schreibe die Rechnung mal grob ab, weil es dann einfacher ist sie zu verstehen:
_______
Kostenschuldner: Beklagte
1/1 von 3.468,- € = 3.468,00 €
Zahlungen = 160,00 €
Verrechnung = 3.308,00 € verrechnet von Klägerin
Kostenschuldner: Klägerin
1/0 von 3.468,- € = 0,00 €
Zahlungen = 3.468,00 €
Verrechnung = 3.308,00 € verrechnet auf Beklagte
Es wird zurückgezahlt = 160,00 € (Überschussbetrag)
_______
3.468,00 € = 3,0 Gerichtsgebühr
160,00 € = ???
Es könnte sich bei den 160,- € um eine Zeugengebühr handeln. Den Betrag habe ich in der Akte nämlich nur im Zusammenhang mit den Zeugen gefunden.
Ich verstehe diese Berechnung nicht. Warum erhalten wir 160,- € zurück? Kann man hier überhaupt von zurückzahlen sprechen? Wir haben diese Gebühr nie eingezahlt.
Danke.
lg
P.S. Verfahren ist damals durch Vergleich beendet worden.
Schlusskostenrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ihr erhaltet den "überzahlten" Betrag zurück. Das ist schon korrekt. Hinsichtlich des verrechneten Betrages müßtet ihr die Kostenfestsetzung beantragen.
Ich verstehe nur nicht, wieso bei einem Vergleich 3 Gebühren angefallen sein sollen. Gab es vorher ein VU o.ä.?
Ich verstehe nur nicht, wieso bei einem Vergleich 3 Gebühren angefallen sein sollen. Gab es vorher ein VU o.ä.?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Die Beklagte hat ja die 160 schon bezahlt. warum auch immer. Is ja eigentlich wurscht
die Beklagte muss den vollen Betrag zahlen = 3468.
ihr müsst nichts zahlen. habt aber schon die 3468 verauslagt.
160 davon bekommt ihr vom Gericht, weil die übrig sind (von der Beklagten schon bezahlt)
den Rest = 3308 bekommt ihr im Wege der Kostenfestsetzung dann von der Beklagten erstattet
die Beklagte muss den vollen Betrag zahlen = 3468.
ihr müsst nichts zahlen. habt aber schon die 3468 verauslagt.
160 davon bekommt ihr vom Gericht, weil die übrig sind (von der Beklagten schon bezahlt)
den Rest = 3308 bekommt ihr im Wege der Kostenfestsetzung dann von der Beklagten erstattet
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 12.10.2012, 17:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
@ Liesel
Ja, genau. Ein Urkunden-Vorbehaltsurteil ist vorausgegangen.
Ich habe damals Kostenfestsetzung beantragt. RA-Gebühren wurden festgesetzt, aber die Gerichtskosten sollten erst nach Verfahrensende festgesetzt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass das Gericht uns jetzt einen KFB schicken würde, weil Festsetzung ist ja damals bereits beantragt worden. Muss ich jetzt doch nochmal einen KFA stellen?
@ gkutes
Ja, genau. Ein Urkunden-Vorbehaltsurteil ist vorausgegangen.
Ich habe damals Kostenfestsetzung beantragt. RA-Gebühren wurden festgesetzt, aber die Gerichtskosten sollten erst nach Verfahrensende festgesetzt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass das Gericht uns jetzt einen KFB schicken würde, weil Festsetzung ist ja damals bereits beantragt worden. Muss ich jetzt doch nochmal einen KFA stellen?
@ gkutes